Fällt der Feiertag auf einen Werktag, so bekommt der Arbeitnehmer, wenn er auch sonst an diesem Tag arbeitet, neben seinem normalen Lohn einen 100%-igen Aufschlag des normalen Stundentarifs multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden.

Arbeitet der Angestellte normalerweise nicht an diesem Tag, so erhält er neben seinem ihn zustehenden Lohn und dem 100%-igen Aufschlag noch das Anrecht auf einen Tag Zeitausgleich!

Fällt der Feiertag zusätzlich auf einen Sonntag (hierbei ist es unerheblich, ob normalerweise gearbeitet wird oder nicht), so kommen zu dem normalen Lohn, dem 100%-igen Aufschlag und einem Zeitausgleich von einem Tag nochmals ein 70%-iger Sonntagsaufschlag, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden, hinzu.