Fast 30.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz in Luxemburg.

Aber in einem Land wohnen und in einem andren Land arbeiten bringt oftmals bürokratische Hürden mit sich.
Grenzgänger von Deutschland nach Luxemburg unterliegen zum Beispiel steuerlichen Besonderheiten.
Erst in diesem Jahr haben das Großherzogtum und die Bundesrepublik ein neues Doppelsteuerungasbkommen (DBA) unterzeichnet, welches zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.
Luxemburg plant allerdings auch Änderungen in Sozialversicherung und Arbeitsrecht, über die es noch viele Unklarheiten gibt.
  
Die EIC Trier GmbH organisiert in Zusammenarbeit mit der IHK Trier am 23. Oktober 2012 ein kostenpflichtiges Seminar zum Thema “Arbeiten in Luxemburg – Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung für Grenzpendler”. Die Veranstaltung verschafft Unternehmern und Arbeitnehmern einen fundierten und praxisnahen Überblick über das Arbeitsrecht in Luxemburg und informiert über die korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Grenzpendlern und Salary-Split-Beschäftigungsverhältnissen.

Für weitere Infos stellen wir den Flyer zur Veranstaltung hier als Download zur Verfügung.