Arbeitslosengeld für Grenzgänger aus Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 16/12/2016 um 00:12
Bislang erhalten Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten und ihren Job verlieren, kein Arbitslosengeld aus dem Großherzogtum.
Dafür ist alleine das Wohnland zuständg – und zwar nach dessen Berechnung. Man bekommt also soviel Geld, wie einem Anteilig des in Deutschland errechneten Nettolohnes zustehen würde. Viele Grenzgänger wissen das nicht und wundern sich, dass sie im Falle einer Arbeitslosigkeit deutlich weniger Geld bekommen.
Die Europäische Komission will das aber nun ändern. Arbeitskommissarin Marianne Thyssen hat diese Woche einen ensprechenden Plan veröffentlicht.
In dem Arbeitspapier schlägt Thyssen vor, dass Grenzgänger von dem Staat Arbeitlosengeld beziehen, in dem sie zuvor mindestestens zwölf Monate lang gearbeitet haben. Schließlich zahlen Grenzgänger genausoviel an Sozialbeiträgen und Arbeitslosenversicherung, wie ihre im Arbeitsland ansässigen Kollegen.
Sollte sich die EU durchsetzen, könnte das für Luxemburg teuer werden.
Die Kommission geht von einer Mehrbelastung von rund 60 Millionen Euro im Jahr aus.
Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit wird genau verfolgen, wie sich die Sache entwickelt. Er weiß um die Konsequent des Antrags für Luxemburg und sieht den Vorschlag Medienberichten zufolge kritisch. Das Arbeitslosengeld sei Schmit zufolge keine Sozialleistung, wie jede andere.
Außerdem gebe es aktuell für Grenzgänger im Gegensatz zu den Gebietsansässigen keine Verpflichtung, sich bei Bezug des Arbeitslosengeldes auch an allen Beschäftigungsmaßnahmen der Adem zu beteiligen.
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Pista Zis Trogher
@Ruwertal
Was heisst hier Luxemburg ist auf einem ganz hohen Ross unterwegs? Viele Grenzgänger haben jahrelang von der laschen Vorgehensweise der lux. Steuerbehörden profitiert. Ich nenne nur die günstige Steuerklasse 2 ohne Steuererklärung und Bekanntgabe der dt. Einkünfte des Partners. Jetzt wird das umgesetzt was in Deutschland schon immer angewandt wurde und auch europaweit praktiziert wird. Ich bin Luxemburger und wohne in Deutschland. Ich mache seit ich arbeite, meine Steuererklärung in Luxemburg und habe bisher auch immer die Einkünfte meiner in D tätigen Frau angegeben. Mit dem was jetzt jeder für eine Ungerechtigkeit hält, werde ich schon jahrelang besteuert. Die Steuergesetze waren schon immer so, sie wurden nur nicht konsequent umgesetzt. Für mich ist die "Steuerreform" nicht aus heiterem Himmel gekommen. Für eine geringfügige Nebenbeschäftigung in Deutschland (Honorare für Artikel in Fachzeitschriften) musste ich letztes Jahr 27% Steuern zahlen, weil mein Einkommen aus L mit in die Berechnung einbezogen wurde. Und wenn jemand Fehler in der Finanzierung seines Wohlstandes gemacht hat dann sicherlich nicht Luxemburg. Ich nenne das bloss Jammern auf ganz hohem Niveau. Wo würdest Du denn arbeiten wenn Du nicht einen gut bezahlten Job in Luxemburg hättest? Wenn Du Dich von Luxemburg abgezockt fühlst, dann such Dir einen neuen Job in D, dann ist morgens ein Auto weniger auf der Trierer Autobahn unterwegs.
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@ Ruwertal
Bei den von dir genannten Punkten geht es aber um Dinge die von der EU basierend auf den Lissabon-Verträgen von Luxemburg gefordert wurden bzw Luxemburger genau so betreffen. Wo genau siehst du uns Grenzgänger gegenüber Luxemburger jetzt benachteiligt?
Grenzgaenger2014
Wer in Deutschland lebt und in der Schweiz arbeitet zahlt in Deutschland Steuern. Evtl. habe ich mich da aber oben falsch ausgedrückt was das DBA betrifft.
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Steuern+bei+Beschaeftigung+in+der+Schweiz-5000113-lebenslage-0
Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, wären Sie aufgrund der nationalen Regelungen in beiden Ländern steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde zwischen der Schweiz und Deutschland das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Bei Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie daher Ihre Steuern in Deutschland. Die Schweiz behält einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer ein. Dieser Betrag wird dann auf die deutsche Lohnsteuer angerechnet. Dies gilt auch für Leiharbeitsverhältnisse.
Ruwertal
Ich bin auch dafür das wenn man hier seit +5 Jahren einzahlt und nicht paar Monate das man das Geld erstmal aus Luxembourg nach dem dort geltenden Recht erhält.
Das man dann auch die Vorschriften der ADEM was Weiterbildung und Teilnahme an Kursen angeht befolgt ist doch klar. Und wer sich nicht dran hält Kürzung oder kein Arbeitslosengeld.
Was mich aber viel mehr irritiert sind die geplanten Steueränderungen...Spitzensteuersatz rauf, Betriebsrenten werden angepackt und vieles mehr was uns Grenzgänger besonders belastet neben den aktuellen Steueränderungen.
Gerade empfinde ich das Luxembourg auf nen ganz hohen Ross unterwegs ist und uns Grenzgänger stärker melken will da Sie Fehler in der Finanzierung Ihres eigenen Wohlstandes gemacht haben !!
Profitieren tun Sie gerne von uns aber zurückgeben wollen Sie dafür immer weniger.. http://www.diegrenzgaenger.lu/images/divers/forum_smilies/sad.gif
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@ luxinsider
Per EU Gesetze kann man nur einem einem Land der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Der Steuerliche Teil erfolgt nach Beurteilung der Staaten über die sg, Verbrauchssteuern.
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@Grenzgaenger2014
Mit Verlaub, das ist völliger Kappes.
"Abkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Abgeschlossen am 11. August 1971
Von der Bundesversammlung genehmigt am 29. November 19721
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 29. Dezember 1972
In Kraft getreten am 29. Dezember 1972"
Grenzgaenger2014
Die Schweiz hat aber z.B. kein DBA mit Deutschland...Nur so nebenbei.
luxinsider
Man könnte den Gedanken natürlich auch in die Richtung weiterdenken, dass es “gerechter“ wäre, wenn Grenzgänger zumindest einen Teil ihrer Einkommensteuer und Sozialabgaben im Herkunftsland bezahlen. Schliesslich nutzen sie auch die dortige Infrastruktur inkl. Schulen etc.
Bei Grenzgängern in die Schweiz ist das schon so.
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@Mehrsau
das würde dann unter diesem link veröffentlicht werden
http://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de
Mehrsau
Wie kann man das verfolgen? Klingt wirklich sehr interessant!
madelineparks4
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=7496
Es ist mir unverständlich warum der deutsche Staat aufkommen soll, wenn jemand in Luxembourg arbeitet und einzahlt. Allerdings würde ich die mind. Arbeitszeit zum Anrecht auf Arbeitslosengeld aus Luxembourg auf 3 Jahre erhöhen, um Missbrauch zu minimieren. Man beachte, dass bei Arbeitslosigkeit das Bruttogehalt aus Luxembourg nach deutschem Recht zum Nettogehalt umgewandelt wird, davon gibt es dann nur 67%. Wie soll man auch nur ansatzweise seinen gewohnten Lebensstandard halten, den Verpflichtungen nachkommen, und seine Familie so versorgen?
EU? Soziale Gerechtigkeit?!