Bislang erhalten Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten und ihren Job verlieren, kein Arbitslosengeld aus dem Großherzogtum.
Dafür ist alleine das Wohnland zuständg – und zwar nach dessen Berechnung. Man bekommt also soviel Geld, wie einem Anteilig des in Deutschland errechneten Nettolohnes zustehen würde. Viele Grenzgänger wissen das nicht und wundern sich, dass sie im Falle einer Arbeitslosigkeit deutlich weniger Geld bekommen.

Die Europäische Komission will das aber nun ändern. Arbeitskommissarin Marianne Thyssen hat diese Woche einen ensprechenden Plan veröffentlicht.
In dem Arbeitspapier schlägt Thyssen vor, dass Grenzgänger von dem Staat Arbeitlosengeld beziehen, in dem sie zuvor mindestestens zwölf Monate lang gearbeitet haben. Schließlich zahlen Grenzgänger genausoviel an Sozialbeiträgen und Arbeitslosenversicherung, wie ihre im Arbeitsland ansässigen Kollegen.
Sollte sich die EU durchsetzen, könnte das für Luxemburg teuer werden.
Die Kommission geht von einer Mehrbelastung von rund 60 Millionen Euro im Jahr aus.

Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit wird genau verfolgen, wie sich die Sache entwickelt. Er weiß um die Konsequent des Antrags für Luxemburg und sieht den Vorschlag Medienberichten zufolge kritisch. Das Arbeitslosengeld sei Schmit zufolge keine Sozialleistung, wie jede andere.
Außerdem gebe es aktuell für Grenzgänger im Gegensatz zu den Gebietsansässigen keine Verpflichtung, sich bei Bezug des Arbeitslosengeldes auch an allen Beschäftigungsmaßnahmen der Adem zu beteiligen.