Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Zuständigkeit von Leistungen für Arbeitslose zu einem europäischen Thema geworden.

Täglich überqueren etliche Berufspendler die Grenzen Deutschlands, um angrenzenden Ländern ihrem Beruf nachzugehen.

Bislang ist im Falle einer Arbeitslosigkeit eines Grenzgängers das Land des Wohnsitzes zuständig. Besonders bei Grenzgängern aus Deutschland nach Luxemburg ist dies allerdings mit enormen finanziellen Einbußen verbunden, die Kollegen, die im Großherzogtum leben, nicht haben.

In Zukunft soll – nach dem Willen der EU – vorerst das Land Arbeitslosengeld zahlen, in dem die betreffende Person sozialversicherungspflichtig war – also auch entsprechende Abgaben geleistet hat.

Aber wer sollte den arbeitslosen Grenzgänger rechtmäßig entschädigen?
Die Frage wurde kürzlich auf lesfrontaliers.lu, der französischen Partnerseite von diegrenzgaenger.lu, gestellt.
Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.

Von den 1.469 Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Auswertung der Antworten gezählt wurden, stammten 61,8% aus Frankreich, 26,3% aus Belgien, 10% aus Luxemburg und 1,9% aus Deutschland.

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Die überwiegende Mehrheit (86,3 %) der Befragten befürwortete den von der Europäischen Union vorgelegten Vorschlag, dass das Land zahlt, in dem Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden.

Grundsätzlich erhalten Grenzgänger, egal ob aus Frankreich, Deutschland oder Belgien, deutlich weniger Arbeitslosengeld in ihrem Heimatland, als sie mit Wohnsitz in Luxemburg bekommen würden.

Ersten Plänen zufolge soll Luxemburg die Zahlung des Arbeitslosengeldes in den ersten zwölf Monaten übernehmen.
Das finden 31,8 Prozent der Befragten zu kurz.

Immerhin zeigt sich ein Drittel besorgt über die Auswirkungen, die die Registrierung der zusätzlichen “26.000 bis 30.000 Menschen” in Adems Akten auf die Wirtschaft hätte – so die Schätzungen des ehemaligen großherzoglichen Arbeitsministers Nicolas Schmit.

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