Das Arbeitszeitkonto (compte épargne-temps – CET) wurde eingerichtet, um das Arbeitszeitmanagement flexibler zu gestalten, dies im Sinne sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer (Weiterbildung, Work-Life-Balance).

Möglich ist das allerdings derzeit nur bei Unternehmen, für die ein Tarifvertrag oder eine Branchenvereinbarung gilt, der bzw. die die Möglichkeit bietet, ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

Bis zu 1.800 Stunden ansparen

Ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitszeitkonto seine Überstunden und seine Urlaubstage sparen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt flexibel auszugleichen.

Das Konto ist auf 1.800 Stunden begrenzt und wird ausschließlich in Arbeitsstunden geführt.

Zwei Jahre Betriebszugehörigkeit sind Pflicht

Arbeitnehmer mit mindestens 2 Jahren Betriebszugehörigkeit können Folgendes auf dem Arbeitszeitkonto sparen:

  • die über die reguläre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (wie sie per Gesetz oder durch die Parteien festgelegt wurde) hinausgehenden Überstunden;
  • die über das gesetzliche Minimum von 26 Tagen pro Jahr hinausgehenden, nicht in Anspruch genommenen zusätzlichen Urlaubstage, sofern sie während des Jahres nicht genommen und gemäß einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag bewilligt wurden;
  • bis zu 5 Tage bezahlter Jahresurlaub, die im Laufe des Kalenderjahres wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternurlaub des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnten;
  • der Ausgleichstag für einen Tag Sonntagsarbeit oder einen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt;
  • die im Rahmen der Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans für einen Bezugszeitraum von mehr als einem Monat bewilligten zusätzlichen Urlaubstage;
  • die Überschüsse des Bezugszeitraums oder der Gleitzeitregelung.

Um die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto zu nutzen, muss der Arbeitnehmer mindestens einen Monat im voraus einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen.
Nachdem die Erlaubnis eingeholt wurde, darf der Arbeitnehmer im Prinzip seine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto frei benutzen.

Weitere Infos zum Thema Arbeitszeitkonto gibt es auf der Website von Guichet.