Bauferien – congé collectif – in Luxemburg bedeutet für Betriebe im Hoch- und Tiefbau, der Heizung-Lüftung-Sanitär Branchen sowie Betriebe, die an Fassaden arbeiten, wie zum Beispiel Stuckateure, dass keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Wir veröffentlichen den Zeitraum der Bauferien bereits jetzt, damit sich besonders die Betriebe aus Deutschland, die in Luxemburg Arbeiten verrichten, darauf einstellen können.

Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden. Die Bauferien für das Jahr 2020 sind nachfolgend aufgeführt:

  • Hoch- und Tiefbau
    • Sommer: vom 31.07.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
    • Winter: vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 einschließlich
  • Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs und Klimainstallationen
    • Sommer: vom 03.08.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
    • Winter: keine Bauferien

Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:

  • Aufzugbauer
  • Fliesenleger
  • Elektriker
  • Schreiner
  • Maler
  • Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
  • Glaser

Weitere Informationen zu den Bauträgen sowie den Ausnahmeanträgen sind zugänglich auf der Internetseite der ITM unter folgenden Links:

ITM führt Kontrollen durch

Immer wieder gibt es Handwerker, die sich nicht an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Kollektivurlaub halten.
Daher führt die Behörde regelmässig Kontrollen durch!
Alleine im letzten Jahr mussten neun Unternehmen ihre Arbeiten komplett einstellen.