Bauferien – congé collectif – in Luxemburg bedeutet für Betriebe im Hoch- und Tiefbau, der Heizung-Lüftung-Sanitär Branchen sowie Betriebe, die an Fassaden arbeiten, wie zum Beispiel Stuckateure, dass keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen.

Ausnahmeregelungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Entsprechende Anträge hätten allerdings bis spätestens zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Kollektivurlaubs schriftlich bei der ITM eingehen müssen.

Bauferien für das Jahr 2020

  • Hoch- und Tiefbau
    • Sommer: vom 31.07.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
    • Winter: vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 einschließlich
  • Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs und Klimainstallationen
    • Sommer: vom 03.08.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
    • Winter: keine Bauferien

Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:

  • Aufzugbauer
  • Fliesenleger
  • Elektriker
  • Schreiner
  • Maler
  • Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
  • Glaser

Keine Veränderung trotz Corona

Die Arbeitgeber-Seite hatte aufgrund des coronabedingten Baustopps gefordert, den Kollektivurlaub im Sommer auf zwei Wochen zu verkürzen und eine weitere Woche in den Winter zu verlegen.

Durch einen Ausfall oder eine Verkürzung und Verschiebung der Bauferien hätten die Firmen verpasste Umsätze und Verspätungen auf den Baustellen wenigstens zu Teilen wieder einholen können, so die Arbeitgeber.