Nach Belgien und Frankreich hat auch Deutschland eine Vereinbarung mit Luxemburg getroffen, die die Versteuerung von Arbeitszeit in Deutschland betrifft.

Eigentlich verlängert sich die Vereinbarung beider Länder um einen weiteren Monat, wenn sie nicht zum Monatsende von einem der beiden Länder gekündigt wird.

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Jetzt hat die luxemburgische Regierung auf der Website des Ministeriums für soziale Sicherheit bekannt gegeben, dass die Ausnahmeregel aufgrund der Corona-Pandemie bis mindenstens zum 31. August 2020 verlängert wird.

Zuvor hatten sich Luxemburgs Arbeitsminister Romain Schneider und sein deutscher Kollege Hubertus Heil ebenso über eine Verlängerung geeinigt, wie dies zwischen Luxemburg und Belgien und Luxemburg und Frankreich bereits passiert war.

Telearbeit wichtiges Instrument zur Bekämpfung von COVID-19

“Ich möchte Deutschland für seine Offenheit und Flexibilität in dieser Angelegenheit danken. Telearbeit ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Verbreitung von COVID-19, und Unternehmen und Arbeitgeber müssen daher in der Lage sein, sie weiterhin ohne unerwünschte Folgen zu nutzen”, betonte Schneider in dem Pressebericht.

Demnach sollen Arbeitstage im Home-Office in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise:

  • bei der Bestimmung der auf die betreffenden Arbeitnehmer anwendbaren Rechtsvorschriften in Bezug auf die Sozialversicherung nicht berücksichtigt werden;
  • keinen Einfluss auf die Sozialversicherungszugehörigkeit dieser Arbeitnehmer haben.