Um den beruflichen (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu fördern, hat die luxemburgische Regierung eine vorübergehende Ausweitung der folgenden Beschäftigungsmaßnahmen beschlossen:

Berufsbildungspraktikum (stage de professionnalisation): Öffnung für Arbeitsuchende unter 30 Jahren

In der Zeit vom 24. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 kann die ADEM allen Arbeitsuchenden, die seit mindestens einen Monat arbeitsuchend gemeldet sind, ein Berufsbildungspraktikum anbieten.

Wiedereinstiegsvertrag (Contrat de réinsertion emploi): Öffnung für Arbeitsuchende ab 30 Jahren

In der Zeit vom 24. Juli In der Zeit vom 24. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 kann Wiedereinstiegsvertrag mit Arbeitsuchenden abgeschlossen werden, die seit mindestens einem Monat bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind und die mindestens 30 Jahre alt sind.

  • Im Falle der Einstellung von Arbeitsuchenden, die zwischen 30 und 45 Jahre alt sind, überweist der Arbeitgeber dem Beschäftigungsfonds einen Anteil von 50% des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer.
  • Im Falle der Einstellung von Arbeitsuchenden, die
    • mindestens 45 Jahre alt sind, oder
    • sich in einer außbetrieblichen Wiedereingliederung befinden; oder
    • als Arbeitnehmer mit Behinderung anerkannt wurden, oder deren
    • Geschlecht in dem Berufsfeld unterrepräsentiert ist

wird die Beteiliung des Unternehmens auf 35% des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer herabgesetzt.

Förderung der Einstellung von älteren Arbeitslosen (Aide à l’embauche des chômeurs âgés): Öffnung für Arbeitsuchende ab 30 Jahren

In der Zeit vom 24. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 erstattet der Beschäftigungsfonds Arbeitgebern aus dem Privatsektor den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitsuchende mit und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld unter der Voraussetzung, dass diese

  •  mindestens 30 Jahre alt sind
  •  seit mindestens einem Monat bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

Bei der Einstellung von Arbeitsuchenden, die mindestens 30 Jahre alt sind und die unter einen Sozialplan fallen oder deren Arbeitsvertrag in Folge einer Insolvenz oder Zwangsliquidation des Arbeitgebers beendet wurde, entfällt die Pflicht zur Meldung der freien Stelle bei der ADEM sowie die Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung und die oben genannte Mindestmeldezeit.

Die Dauer der Erstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitsuchende, die zwischen 30 und 45 Jahre alt sind, beträgt maximal ein Jahr. (Quelle: ADEM)