Die Arbeitszeit

Allgemein gilt: Tarifverträge können günstigere Bestimmungen für Arbeitnehmer vorsehen.

Als Arbeitszeit wird dem luxemburger Arbeitsgesetzbuch (BuchII, Kapitel I) zufolge die Zeit bezeichnet, in der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Pausen sind von der Arbeitszeit ausgeschlossen.

Die Normale Arbeitszeit in einem Vertrag mit Vollzeitbeschäftigung beträgt acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche.
Maximal darf ein Arbeitnehmer zehn Stunden am Tag bzw. 48 Stunden in der Woche arbeiten.
Dies darf allerdings nur in einer sogenannnten “Referenzperiode” geschehen, die normalerweise vier Wochen oder einen Monat dauert. Auch während einer solchen Referenzperiode darf die durchschnittliche Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche nicht übersteigen. Eine Referienzperiode bedarf eines Arbeitsorganisationsplanes, welcher der ITM vorgelegtwerden und Arbeitnehmern zugänglich sein muss.

Gleitende Arbeitszeit

Gleitzeit behält dem Arbeitnehmer die Fähigkeit vor, den Zeitplan und die Dauer der täglichen Arbeit nach seinen persönlichen Gründen einzurichten – im Respekt der Bedürfnisse der Tätigkeit und dem Verlangen der anderen Angestellten.
Erfolgt hier in einer Referenzperiode ein Überschuss an geleisteten Stunden über die Dauer der konventionellen Arbeitszeit hinaus, so gelten die mehr geleisteten Stunden als Überstunden und müssen entsprechend ausgeglichen werden.
Zu wenig geleistete Stunden müssen in der folgenden Referenzperiode abgeleistet werden – die Grenze von zehn Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche dürfen hierbei nicht überschritten werden.

Überstunden

Jede Stunde, die die normale Arbeitszeit übersteigt, wird als Überstunde angesehen.

Das Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt Antragsformulare für Überstunden und Feiertagsarbeit, sowie Meldeformulare für Sonntagsarbeit ausgearbeitet.

Seit dem 1. Januar 2009 muss eine geleistete Überstunde mit 150 Prozent,  also 1,5 Stunden Freizeit ausgeglichen werden.

Ruhezeiten

Jeder Arbeitnehmer hat für jeden Zeitraum von 24 Stunden Anrecht auf eine Ruhezeit von ununterbrochen elf Stunden. Für die Zeitspanne von sieben Tagen ist eine vorgeschriebene Ruhepause von wenigstens 44 Stunden vorgesehen.

Adressen:

Inspection du travail et des mines (ITM)
Regionale Dienststelle Luxembourg
3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Tel.: +352/247-86210

Inspection du travail et des mines (ITM)
Regionale Dienststelle Esch-sur-Alzette
68, rue de Luxembourg
L-4221 Esch-sur-Alzette
Tel.: +352/247-76210

Inspection du travail et des mines (ITM)
Regionale Dienststelle Diekirch
16, rue Jean l`Aveugle
L-9208 Diekirch
Tel.: +352/247-76250

Links:

Inspection du travail et des mines (ITM)