Ein neues Faltblatt zu den Sonderurlauben in Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 24/07/2015 um 00:07
Der Großteil der Beschäftigten in Luxemburg weiß, dass, zusätzlich zu den 25 Tagen normalen Urlaubs, die Möglichkeit bezahlten Extra-Urlaubs existiert, z.B. für eine Hochzeit, einen Sterbefall, eine Geburt oder auch im Falle eines Umzugs.
Aber es existieren auch die sogenannten Sonderurlaube, v.a. der Sonderurlaub aus familiären Gründen und der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Neues Faltblatt der nationalen Gesundheitskasse CNS
Um zu erklären, woraus der Sonderurlaub aus familiären Gründen und der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung bestehen, hat die nationale Gesundheitskasse CNS Anfang Juli ein kleines Faltblatt veröffentlicht (in Französisch/Portugiesisch und in Deutsch/Englisch), das über die zu erfüllenden Formalitäten, die Dauer des Sonderurlaubs oder auch über die Zahlungsmodalitäten informiert.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen
Die CNS erklärt, dass der Sonderurlaub aus familiären Gründen es dem Arbeitnehmer ermöglicht, bei seinem kranken Kind zu bleiben.
Der Beschäftigte hat Anspruch auf maximal 2 Tage Sonderurlaub pro Jahr für jedes Kind (oder 4 Tage, wenn das Kind eine Sonderzulage für behinderte Kinder erhält). Die Dauer kann verlängert werden, wenn es sich um eine außerordentlich schwere Erkrankung handelt.
Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung
Die CNS weist in ihrem Faltblatt darauf hin, dass der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung es dem Beschäftigten ermöglicht, einem nahen Verwandten beizustehen, der an einer Krankheit im Endstadium leidet.
Die Dauer dieses Sonderurlaubs darf fünf Arbeitstage (höchstens 40 Stunden) pro Angehörigem und pro Jahr nicht übersteigen und kann aufgeteilt werden.
Hier gelangen Sie zum Faltblatt der CNS.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.
Juergen1964
Hallo,
in DE bekommst du doch kein SONDERURLAUB oder?!!!
Steffi212
Also ich habe diesen Urlaub bereits einmal in Anspruch nehmen müssen.... leider!
Dabei konnte ich ausschließlich positives Verhalten seitens der CNS feststellen! Sie haben mir alle Fragen im Detail beantwortet, den Urlaub sofort vorab genehmigt und mir mitgeteilt, dass ich den Urlaub so nehmen kann, wie ich ihn brauche - ob stunden- oder tageweise und der Arbeitgeber sich nicht dagegen stellen kann und dass ich die Unterlagen (den Beleg des Arztes, dass sich der Kranke im Sterbeprozess befindet) natürlich nachreichen kann...
Sie waren da sehr unkompliziert und deutlich hilfreicher als der Arbeitgeber - der zu diesem Zeitpunkt von dieser Art Sonderurlaub noch nicht mal etwas wusste und auch noch "überzeugt" werden musste....
Es ist echt kein schöner Anlass für Urlaub...aber es geht hier wirklich um die letzten Tage, wo man vielleicht einfach am Bett sitzen möchte und ich war in meinem Fall froh und dankbar, dass es diese Tage gab...!!
Bluepath
Ich finde das sehr großzügig. Wer das schon einmal mitgemacht hat, weißt, dass die Ärzte in vielen Fällen abschätzen können, wann das Leben eines Menschen wirklich zu Ende geht. Ob es zum Schluss 2, 3 oder 5 Tage sind, ist fällig egal oder ? Es soll verhindert werden, dass Unfug getrieben wird, das ist richtig so.
Über Großzügigkeit lässt sich streiten: Wie viele Firmen in Deutschland gönnen nicht mal einen freien Tag, wenn man an einem Samstag - nur standesamtlich - heiratet ??
Sorry, vom Server doppelt veröffentlicht.
Zitat aus dem Bericht zum Faltblatt der CNS: "Die CNS weist in ihrem Faltblatt darauf hin, dass der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung es dem Beschäftigten ermöglicht, einem nahen Verwandten beizustehen, der an einer Krankheit im Endstadium leidet. Die Dauer dieses Sonderurlaubs darf fünf Arbeitstage (höchstens 40 Stunden) pro Angehörigem und pro Jahr nicht übersteigen und kann aufgeteilt werden."
Sorry, aber sowas kann sich auch nur die CNS ausdenken (die die Arbeitnehmer bei Krankheit schon gerne mal zu Hause einsperrt). Die Idee als solche ist ja gut und lobenswert, aber was soll man machen, wenn diese 40 Stunden nicht ausreichen, man aber keinen Urlaubsanspruch mehr hat und der Arbeitgeber keinen unbezahlten Urlaub (auf welcher Grundlage auch immer) geben will?
Und ich bin jetzt nicht so zynisch, diesen Gedanken hier offen ganz zu Ende zu spielen. Leider hat man das bei der CNS aber wohl auch intern nicht getan, sonst wäre man nicht auf so eine halb-, um nicht zu sagen: kaltherzige Lösung gekommen.