Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich nach rund zehnjährigen Verhandlungendarauf geeinigt, dass in Leitungsgremien von Firmen in der EU bald eine Geschlechterquote gelten soll.

Der Vorschlag sieht vor, dass jedes Geschlecht in den Verwaltungsräten aller börsennotierten Firmen zu mindestens 40 Prozent vertreten ist, alternativ zu 33 Prozent in allen Leitungsgremien der Unternehmen.
Die Geschlechterquote soll also ein Mindestanteil des unterrepräsentierten Geschlechts garantieren – in der Regel ist dies das weibliche.

“Mit der heute erzielten Einigung ist ein wichtiger Schritt gesetzt worden”, betont Élisabeth Borne, französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und berufliche Eingliederung. “Ich hoffe sehr auf eine zügige Aufnahme der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, damit diese Richtlinie bald schon endgültig angenommen werden kann; denn damit können wir dazu beitragen, dass die gläserne Decke durchstoßen wir, mit der Frauen in der Arbeitswelt immer noch allzu häufig konfrontiert sind.”

Im Fall der Nichterfüllung dieser Zielvorgaben wäre ein Unternehmen verpflichtet, die Mitglieder seiner Leitungsorgane anhand klarer, eindeutiger und neutral formulierter Kriterien zu wählen oder zu ernennen.

Mögliche Anpassungen auf nationaler Ebene

Für Länder, in denen Maßnahmen festgelegt worden sind – wie etwa Zielvorgaben auf nationaler Ebene für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern – können die in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zu Ernennungen bzw. Wahlen aufgehoben werden.
Gleiches gilt für den Fall, dass entsprechende Fortschritte im Sinne einer Annäherung an die in der Richtlinie festgelegten Zielvorgaben bereits erreicht worden sind.
Auch der Rat hat bei der Festlegung seines Standpunkts darauf hingewiesen, dass es in die Zuständigkeit des Mitgliedstaats (und nicht der Unternehmen) fällt, zwischen den beiden Zielvorgaben (40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder oder 33 % aller Mitglieder der Leitungsorgane) zu wählen.

Positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt

Ein höherer Anteil von Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen sollte positive Wirkung auf die gesamte Wirtschaft zeigen.
Zudem beträgt in der EU der Frauenanteil bei neu erworbenen Hochschulabschlüssen 60 %.
Durch eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen der Unternehmen könnte es zudem gelingen, die Ressourcen der großen Zahl hochqualifizierter Frauen in Europa besser zu nutzen.