Feiertage Luxemburg 2015
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 25/12/2014 um 00:12
Folgende gesetzliche Feiertage gibt es in Luxemburg 2015
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Neujahr: 1. Januar 2015 (Donnerstag);
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Ostermontag: 6. April 2015;
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1. Mai (Tag der Arbeit): 1. Mai 2015 (Freitag);
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Christi Himmelfahrt: 14. Mai 2015 (Donnerstag);
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Pfingstmontag: 25. Mai 2015;
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Nationalfeiertag (Feierlichkeiten zum Geburtstag des Großherzogs): 23. Juni 2015 (Dienstag);
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Mariä Himmelfahrt: 15. August 2015 (Samstag)
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Allerheiligen: 1. November 2015 (Sonntag);
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1. Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2015 (Freitag);
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2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag): 26. Dezember 2015 (Samstag).
Auch im kommenden Jahr fällt mit Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertage auf einen Samstag.
Für diesen Feiertag bekommen Arbeitnehmer, falls sie nicht arbeiten, einen zusätzlichen freien Tag.
Denn das Gesetz in Luxemburg sieht vor, dass jedem Arbeitnehmer durch jeden Feiertag ein zusätzlicher freier Tag garantiert wird.
Da im Jahr 2015 Feiertage auf Montag oder Freitag fallen, können sich Arbeitnehmer auf lange Wochenenden freuen.
Außerdem liegen die Weihnachtsfeiertage auf einem Donnerstag und einem Freitag, sodass das Weihnachtswochenende besonders lang wird.
Die Vergütung der gesetzlichen Feiertage hängt davon ab:
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ob an diesen Tagen aus betriebsbedingten Gründen gearbeitet wird oder nicht;
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ob diese Tage auf einen Tag fallen, an dem der betroffene Arbeitnehmer gemäß seinem Arbeitsvertrag für gewöhnlich arbeitet oder nicht;
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was die Bestimmungen der Tarifverträge vorsehen, denn dort kann eine für die Arbeitnehmer vorteilhaftere Vergütung bestimmt sein.
Was bekomme ich, wenn ich an einem Feiertag arbeiten muss?
Fällt der Feiertag auf einen Werktag, so bekommt der Arbeitnehmer, wenn er auch sonst an diesem Tag arbeitet, neben seinem normalen Lohn einen 100%-igen Aufschlag des normalen Stundentarifs multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden.
Arbeitet der Angestellte normalerweise nicht an diesem Tag, so erhält er neben seinem ihn zustehenden Lohn und dem 100%-igen Aufschlag noch das Anrecht auf einen Tag Zeitausgleich!
Fällt der Feiertag zusätzlich auf einen Sonntag (hierbei ist es unerheblich, ob normalerweise gearbeitet wird oder nicht), so kommen zu dem normalen Lohn, dem 100%-igen Aufschlag und einem Zeitausgleich von einem Tag nochmals ein 70%-iger Sonntagsaufschlag, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden, hinzu.
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Juergen1964
Hallo,
und der 1.Mai 2010 hatte alles Übertroffen
Tag der Arbeit und Vatertag auf ein Tag und das Samstag, gab zwei Tage Urlaub.
Wir bekommen direct am Jahresanfang eine Übersicht über die Urlaubstage - da sind dann die Feiertage auf WE bereits berechnet und auf Urlaubstage umgelegt. D.h. jedes Jahr schwankt die Zahl der Urlaubstage.
Jane1
Das ist echt AN freundlich:-)
Vielen Dank für eure Antworten. Ist natürlich wichtig sowas zu wissen da es anders gehandhabt wird als in D.
rollenderrubel
In der Praxis heißt das, dass
a) die Arbeitnehmer entweder für jeden Wochenend-Feiertag einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen
oder
b) der Arbeitgeber die Feiertage nach eigenem Ermessen "verschiebt" und den Betrieb an anderen Tagen zumacht.
Bei uns läuft es nach b), ist aber völlig in Ordnung, weil der Betrieb die Feiertage eh dahin packt, wo wohl die meisten sonst Urlaub nehmen würden (Brückentage oder Weihnachtszeit). Dieses Jahr wurden z. B. zwei Feiertage vor und nach Weihnachten "verschoben".
Feiertage am Wochenende sind also zumindest in Luxemburg eine feine Sache.
Natürlich bekommt man für bestimmte Feiertage die auf ein WE fallen einen Ruhetag.
Guichet.lu hat da ne schöne Übersicht zu
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2014/12/30-jours-feries/index.html
Jane1
Wer hat Erfahrung? kann man wirklich diese Tage Extra als Urlaub bekommen( innerhalb von 3 Monaten nach dem Feiertag)?
Wenn ich das richtig verstehe sind die 10 Tage im Jahr garantiert, dazu kommen dann die Urlaubstage im Vertrag.
Wenn das stimmt, für Firmen bestimmt nicht lustig:-)