Keine Einreise mehr ohne Nachweis

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden in den kommenden Tagen  Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg stattfinden.
Denn seit Montag um 8 Uhr hat Deutschland auch die Grenze zu Luxemburg geschlossen.
Ausgenommen von der Maßnahme sind Pendler.

Damit grenzüberschreitenden Arbeitnehmer bei Grenzkontrollen die Einreise nach Luxemburg vereinfacht gestattet wird, wurde von der luxemburgischen Regierung eine Bescheinigung erstellt um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachzuweisen.

Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Deutschland und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage und ist bei Bedarf an Grenzübergängen auszuweisen.
Auf Nachweis von diesem Formular sind Berufspendler somit von Beschränkungen von Grenzübergängen ausgenommen.

Offizielle Bescheinigung gibt es hier

Die Bescheinigung, die Grenzgänger von ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen müssen, gibt es hier als Download.

Luxemburg schließt Restaurants und Geschäfte

Ab sofort müssen sämtliche kommerziellen und handwerklichen Geschäfte in Luxemburg geschlossen bleiben.
Davon betroffen sind Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken, Kinos, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Frisörläden, Schönheitsinstitute, Tanzschulen, Sportanlagen und Schwimmbäder und Fitnessstudios.