Der luxemburgische Markt ist für viele Handwerksunternehmen aus Deutschland äußerst lohnenswert.

Luxemburg bietet dem Trierer Handwerk einen besonders attraktiven Markt. Räumliche Nähe, praktisch nicht vorhandene Sprachbarrieren sowie eine hohe Kaufkraft im Nachbarland sind für das Trierer Handwerk eindeutige Vorteile, die es erfolgreich zu nutzen gilt. Über 40 Prozent der Handwerksbetriebe aus der Region Trier erwirtschaften bereits Umsätze im Großherzogtum.

Aber Achtung! Wollen Sie als deutscher Handwerksbetrieb Aufträge in Luxemburg durchführen, so müssen Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden Zugangsbestimmungen und gesetzlichen Grundlagen informieren. Beachten Sie diese nicht, dann drohen Sanktionen wie Schließung der Baustelle, Bußgelder oder Strafverfahren.
Was also gibt es zu beachten, wenn man als Handwerker Aufträge im Großherzogtum annehmen will?

Leitfaden sorgt für Aufklärung

Die Handwerkskammer Trier hat im Januar 2022 einen neuen Leitfaden zum Verrichten von handwerklichen Arbeiten im Großherzogtum Luxemburg herausgegeben.

Babei geht es zum Beispiel um einen im Vorfeld zu erbrigenden Nachweis über die handwerklichen Voraussetzungen beim Wirtschaftsministerium.
Auch wird dazu geraten, Arbeiten in Luxemburg im Vorfeld steuerlich abzuklären.
Vom Arbeitnehmerentsendegesetz betroffen ist jedes ausländische Unternehmen, das keinen Sitz in Luxemburg hat und das mindestens einen Arbeitnehmer Durchführung von Tätigkeiten nach Luxemburg entsendet.
Die Dauer der Tätigkeit in
Luxemburg ist dabei nicht von Bedeutung.

Zum neuen Leitfaden der Handwerkskammer Trier geht es hier entlang.