Der Arbeitnehmer, der im Großherzogtum arbeitet, muss im Falle einer Entlassung oder einer Kündigung die Kündigungsfrist einhalten. Die Frist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, der Art des Vertrags (unbefristet oder befristet) oder auch davon ab, ob sich die Person in der Probezeit befindet.

Wenn der Arbeitnehmer seine Kündigungsfrist leistet

Während der ganzen Dauer der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer das Recht auf den Beibehalt seines Gehalts, seiner Zulagen sowie anderen Vorteilen (Gratifikationen, Prämien, etc.), auf die er auch zu normaler Zeit Anspruch gehabt hätte.

Wenn der Arbeitnehmer seine Kündigungsfrist nicht leistet

Dahingegen ist der Fall zu nennen, bei dem der Arbeitnehmer seine Kündigungsfrist nicht leisten muss. Hier kann er nicht von den Vorteilen profitieren, die mit der Rückerstattung der durch die Arbeit entstandenen Ausgaben verbunden sind (Essensgelder, Reise- oder Dienstreisekosten).

Wenn der Arbeitnehmer ein Fahrzeug hat, das er für berufliche und private Zwecke nutzen kann

Das Fahrzeug wird nicht wie ein einfaches Arbeitsmittel angesehen. Dies bedeutet, dass es während des Zeitraums der Kündigungsfrist und sogar im Fall der Freistellung von der Arbeit innerhalb der Kündigungsfrist vom Arbeitnehmer weiterhin genutzt werden kann.

Wenn der Arbeitnehmer ein Fahrzeug hat, das ausschließlich zu beruflichen Zwecken benutzt wird

Der Arbeitnehmer kann das Fahrzeug ab effektivem Beenden seiner Funktionen nicht mehr benutzen.

✔ Achtung, die Sachleistungen müssen im Arbeitsvertrag enthalten sein, mit einer exakten Aufzählung der Summe der Vergütung in Zahlen und als Sachleistung.