Unternehmen aus dem Bereich Handwerk, Bau und Industrie, die Dienstleistungen in Luxemburg erbringen, müssen jährlich beim Luxemburger Wirtschaftsministerium eine Vorabmeldung/ Dienstleistungsanzeige machen.

Hierfür musste bislang neben dem Antrag und dem Nachweis der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 EUR auch eine EU-Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Vorlage der EU-Bescheinigung ist nun nur noch bei der Erstmeldung notwendig, wie die IHK Trier berichtet.
Bei den Folgemeldungen reicht ein Handelsregister-Auszug, der nicht älter als 6 Monate ist, oder eine formlose Bescheinigung über die ordnungsgemäße Niederlassung des Entsendeunternehmens im Herkunftsland.
Zudem muss die Bearbeitungsgebühr künftig an folgende IBAN BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 entrichtet werden.

Weitere Informationen finden sich auf dem Luxemburger Verwaltungsportal Guichet unter https://guichet.public.lu/de/entreprises/marche-international/intra-ue/prestation-luxembourg/prestation-occasionnelle-temporaire-notification.html

Hintergrund:
Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz (CH) niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine feste Niederlassung zu verfügen.