In Luxemburg haben Arbeitnehmer in Vollzeit das Recht auf 25 Urlaubstage pro Jahr, außer, wenn sie von einem besseren Tarifvertrag profitieren.

Diese Urlaubstage sind im Prinzip im selben Jahr zu nehmen. Und es ist normalerweise verboten, sie ins nächste Jahr zu übertragen. Abgesehen davon können die Arbeitnehmer in der Praxis aber die restlichen Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, wenn sie diese aus betrieblichen Gründen, wegen den berechtigten Wünschen anderer Kollegen, aufgrund von Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder Elternurlaub nicht haben nehmen können.

✔ Der Arbeitnehmer kann jedoch keine kompensatorische Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage bekommen. Wenn er seine Urlaubstage nicht alle genommen hat, gehen die restlichen verloren.

Beendigung des Arbeitsvertrags und Urlaub

Für den Fall, dass es zur Beendigung eines Arbeitsvertrages kommt, egal ob auf Initiative des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, sind die Regelungen anders. Wenn der Vertrag während des laufenden Jahres beendet wird, regelt das Arbeitsgesetzbuch, dass der Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt seines Ausscheidens noch nicht von allen ihm zustehenden Urlaubstagen profitiert hat, eine Entschädigung in Höhe des noch nicht genommen Urlaubs bekommt.