In Luxemburg haben die Arbeitnehmer, selbstständigen Arbeitnehmer und die Freiberufler die Möglichkeit, Sonderurlaub zu nehmen, um sich weiterzubilden (an Kursen teilzunehmen, Prüfungen abzulegen, etc.). Diese Form von Urlaub nennt sich persönlicher Bildungsurlaub.

Um ein Anrecht auf diesen zu haben, muss der Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, an dem er seinen Urlaubsantrag stellt, seit mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Die selbstständigen Arbeitnehmer und die Freiberufler müssen mindestens seit zwei Jahren der luxemburgischen Sozialversicherung angehören.

✔ Es ist wichtig zu wissen, dass die angestrebte Fortbildung nicht unbedingt eine Verbindung mit dem ausgeübten Beruf haben muss.

Wie lange kann ein persönlicher Bildungsurlaub dauern?

Für die in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer kann der Bildungsurlaub nicht 80 Tage im Laufe seiner Berufslaufbahn überschreiten und darf in einem Zeitraum von zwei Jahren nicht mehr als 20 Tage betragen. Es ist gut zu wissen, dass der Bildungsurlaub aufgesplittert werden kann, aber er kann nicht weniger als einen Tag betragen.

Die Berechnung erfolgt proportional für die Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind.

Welche Weiterbildungen geben das Anrecht auf diesen Sonderurlaub?

Die Weiterbildungen, die ein Anrecht auf diesen Sonderurlaub geben, können in Luxemburg oder im Ausland stattfinden. Sie müssen von folgenden Organismen angeboten werden:

  • Der Arbeitnehmerkammer oder anderen Berufskammern;
  • Von privaten Anbietern, die zu diesem Zweck von dem Minister zugelassen wurden;
  • Institutionen, die den Status einer öffentlichen oder privaten Schule innehaben, von den Behörden anerkannt sind und von diesen anerkannte Zertifikate ausstellen.

An wen wendet man sich, wenn man einen Antrag auf persönlichen Bildungsurlaub stellen möchte?

Um einen Antrag auf persönlichen Bildungsurlaub zu stellen, muss man sich an die Abteilung der Berufsausbildung des Ministeriums für nationale Bildung und Berufsausbildung wenden. Dies muss mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn des Bildungsurlaubs erfolgen. Es versteht sich von selbst, dass auch der Arbeitgeber darüber informiert werden muss.

Wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt, kann dieser zeitlich verschoben werden, im Falle, dass der Bildungsurlaub das Funktionieren des Unternehmens oder den Jahresurlaub des Personals beeinträchtigt.

Auf der Internetseite des Ministeriums für nationale Bildung und Berufsausbildung können Sie alle Informationen finden.

Quellen: men.public.lu, csl.lu und guichet.lu