Die Arbeitsagentur (ADEM) modernisiert ihre interne Verwaltung und bietet künftig ein vereinfachtes Verfahren zur Arbeitsuchendmeldung an.

Ab dem 9. Januar 2019 brauchen Personen, die sich arbeitsuchend melden und die Serviceleistungen der ADEM in Anspruch nehmen möchten, nicht mehr persönlich in einer der sieben ADEM-Agenturen vorstellig zu werden. In Zukunft genügt es, dass sie das Contact Center der ADEM telefonisch oder per Online-Formular kontaktieren, um einen Termin zur Arbeitsuchendmeldung zu vereinbaren. Das Contact Center informiert die Interessenten per E-Mail oder Brief, wann und in welcher ADEM-Agentur die Arbeitsuchendmeldung erfolgen kann und welche Unterlagen hierfür mitzubringen sind.

Aufgrund der Tatsache, dass ein fester Termin zur Arbeitsuchendmeldung vergeben wird, entfallen nicht nur längere Wartezeiten in den Agenturen. Es wird außerdem sichergestellt, dass sich die Berater der ADEM ausreichend Zeit für die künftigen Arbeitsuchenden nehmen können. „Dies ist uns besonders wichtig“, betont Isabelle Schlesser, Direktorin der ADEM, „denn je genauer die ADEM über die Qualifikationen, beruflichen Erfahrungen und Berufswünsche der Arbeitsuchenden informiert ist, desto zielgerichteter kann sie ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen anbieten.

Wenn Sie einen Termin zur Arbeitsuchendmeldung vereinbaren möchten, erreichen Sie das Contact Center der ADEM montags bis freitags telefonisch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 247-88888. Sie können vorzugsweise auch das Online-Formular zur Terminvereinbarung verwenden, das Sie auf dem Internetportal der ADEM finden.

Übrigens: Sie können sich auch bei der ADEM arbeitsuchend melden, wenn Sie derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind und nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen.