Nach der zum Jahresende 2021 ausgelösten Indexierung der Löhne und Renten wurden die sozialen Parameter zum 1. Januar 2022 angepasst.

Relevanter Artikel: Index fällt auf 1. Oktober 2021

Mindestlohn

Der luxemburgische Mindestlohn ist der höchste in der EU.
Aktuell liegt er für volljährige Personen bei 2.256,95 Euro monatlich (nicht qualifiziert) bzw. 2.708,35 Eurp (qualifiziert).

Um feststellen zu können, wem beispielsweise ein qualifizierter Mindestlohn in Luxemburg gezahlt werden muss, haben Unternehmen bzw. Arbeitgeber die Pflicht, sich über die vorliegenden Qualifikationen des Jobanwärters bereits vor seiner Einstellung zu informieren.

Relevanter Artikel: Mit dem Index steigt auch der Mindestlohn

Rente

Die Mindestrente in Luxemburg ist zum 1. Januar 2022 auf 1985,56 Euro gestiegen.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Rente in Luxemburg gibt es hier.

 

Familienzulagen

Für Kinder, die ab dem 1. August 2016 geboren sind, gibt es nun 271,66 Euro KIndergeld.
Für Kinder, die vor der Reform am 1. August 2016 geboren wurden, gilt noch das alte System, bei dem die Berechnung von der Anzahl der Kinder im Haushalt abhängt.

Schulanfangszulage , Geburtszulagen und Elterngeld

Keine Änderungen gibt es aktuell bei der Schulanfangszulage (115 und 235 Euro, je nach Alter) und bei der Geburtszulage (580,03 Euro).

 

Weitere Hilfen

Anspruch auf die Teuerungszulage haben Haushalte mit geringem Einkommen (das die durch Regierungsverordnung festgelegten Obergrenzen nicht übersteigt). Ein Wohnsitz in Luxemburg ist Voraussetzung.
Weitere Infos dazu gibt es hier.

(Quelle: IGSS Luxemburg und Sozialministerium Luxemburg)