Täglich überqueren Tausende Grenzgänger in der Großregion die Grenzen, um von ihrem Wohnsitz zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Nicht wenige dieser Grenzgänger sind Mütter oder Väter schulpflichtiger Kinder.

Grundsätzlich profitieren sie schon heute von den zahlreichen erzielten Verbesserungen und juristischen Neuregelungen, die das Auseinanderfallen von Wohnsitz- und Beschäftigungsstaat der Grenzgänger im Rahmen der unionsrechtlich garantierten Freizügigkeit berücksichtigen.
Denn: die gewährleistete Freizügigkeit ist ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ihrer Familien.

Die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Union soll für den Arbeitnehmer eines der Mittel sein, die ihm die Möglichkeit einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen garantieren und damit auch seinen sozialen Aufstieg erleichtern, wobei gleichzeitig der Bedarf der Wirtschaft der Mitgliedstaaten befriedigt wird.

Dennoch stehen Familien von Grenzgängern oft vor juristischen und administrativen Schwierigkeiten, insbesondere wenn es um die Frage des Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder geht.
Dabei sind die Schulsysteme für die Kinder in den unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten so vielfältig wie verschieden.
Vor diesem Hintergrund haben die TaskForceGrenzgäner 2.0 Anfragen und Hinweise erreicht, welche Möglichkeiten für Grenzgänger in der Großregion bestehen, ihre Kinder Schulen im direkten Umfeld ihres Arbeitsplatzes und somit in ihrem Beschäftigungsstaat besuchen zu lassen.

Ausgehend von dieser Fragestellung soll in den folgenden Ausführungen der vorliegenden Bestandsaufnahme die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch in Luxemburg, Frankreich, Belgien sowie im Saarland und Rheinland-Pfalz untersucht werden.
Dabei sollen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Schulsysteme veranschaulicht und abschließend der Frage nachgegangen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinder von Grenzgängern der Großregion im Beschäftigungsstaat eine dortige Schuleinrichtung besuchen können und ob u. U. sogar ein dahingehender Anspruch geregelt worden ist.

Die vollständige Studie mit allen rechtlichen Hintergründen stellen wir gerne hier als Download bereit.