Es ist kein Klischee aus Hollywoodfilmen der 1950er-Jahre, in denen sich der Chef beim Passieren seiner Sekretärin einen leichten Klaps nicht verkneifen kann: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist noch heute ein branchenübergreifendes Problem.

Doch überschreiten ausschließlich Berührungen die Grenze des Erlaubten? Sind es immer Frauen, die unter männlicher Belästigung leiden?
Und wie sollten Zeugen reagieren, um Betroffenen bestmöglich zu helfen?

Wo beginnt sexuelle Belästigung?

Rund 13 Prozent aller Frauen und fünf Prozent aller Männer sollen gemäß einer repräsentativen Studie in den Jahren 2018 / 2019 am Arbeitsplatz mindestens einmal einer sexuellen Belästigung ausgesetzt gewesen sein.
Dabei ist die Aussagekraft von Umfragen unbestimmt, denn das individuelle Empfinden variiert stark.<
Fühlen sich einige Mitarbeiter bereits durch eine zweideutige Bemerkung bedrängt, beginnt bei anderen das Unwohlsein erst bei physischen Übergriffen.

Eine gesetzliche Definition sexueller Belästigung wurde dennoch, zumindest für die Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet.
Zusammengefasst handelt es sich gemäß §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei sexueller Belästigung um ein nicht erwünschtes Verhalten sexueller Natur, das dazu geeignet ist, die Würde der Betroffenen zu verletzen.
Als entscheidender Faktor in Abgrenzung zu einem missglückten Flirtversuch gilt offiziell das gegenseitige Einverständnis – welches sich allerdings bei ungeschickter erster Kontaktaufnahme ebenfalls oft nur schwer einordnen lässt.
Eine weitere Kategorisierung soll helfen. Danach können sexuelle Belästigungen grundsätzlich auf dreierlei Art erfolgen:
● Körperlich: Unangemessene Berührungen jeglicher Art – einschließlich der Tarnung
als zufälliger physischer Kontakt
● Mündlich: Anzügliche Sprüche, zweideutige Bemerkungen zu persönlichen
Eigenschaften der Zielperson – einschließlich der Aufforderung zu privaten
Verabredungen
● Nonverbal: Aufdringliches Anstarren, das Verschicken von E-Mails oder SMS –
einschließlich fotografischen Inhalts
Speziell für eine Belästigung am Arbeitsplatz dürfen darüber hinaus Machtstellungen nicht
ausgenutzt und berufliche Nachteile angedroht oder Vorteile versprochen werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Betroffene?

Auch die Auswirkung einer sexuellen Belästigung auf die Betroffenen ist stark
personenabhängig.
Grundsätzlich stellt sich bei allen zunächst ein zumeist gleichermaßen
physisches wie psychisches Unwohlsein ein, darüber hinaus lassen sich oftmals eine oder
mehrere der folgenden Gefühlserregungen beobachten:
● Scham und Erniedrigung
● Schuldgefühle
● Ekel und Hilflosigkeit
● Angst und Panikattacken
● vermindertes Selbstbewusstsein
● unruhiger Schlaf und Magenschmerzen
● Konzentrationsschwierigkeiten

In besonders drastischen Fällen wählt das Opfer den Weg der Kündigung.
Doch es gibt Möglichkeiten, diesen Schritt zu umgehen.
Wie kann man sich wehren?
Bei Weitem nicht alle Delikte werden angezeigt und noch weniger strafrechtlich verfolgt.
Viele Betroffenen befürchten, bei einer Bekanntmachung der sexuellen Belästigung am
Ende selbst den schwarzen Peter zu ziehen.
Denn offen mit der Situation konfrontiert, drehen viele Täter den Spieß um und beschuldigen die Belästigten unwahrer Aussagen oder
übler Nachrede.
Zunächst sollte daher das Gespräch mit verantwortlichen Stellen gesucht werden:
in Großunternehmen mit dem Betriebsrat oder einer eigens benannten Ansprechperson, in
kleineren Firmen mit dem Arbeitgeber.
Dieser ist gesetzlich zu einem Schutz seiner Angestellten vor sexuellen Übergriffen verpflichtet und andernfalls möglicherweise schadensersatzpflichtig.
Ist der Chef selbst der Belästiger, kann das Gespräch mit der nächst unteren Ebene gesucht werden.
Alternativ bieten offizielle Hotlines oder Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Hilfe.

Tipp: Trotz fehlender gesetzlicher Fristen sollte eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
möglichst zeitnah gemeldet werden.
Dies ist nicht nur für die weitere Atmosphäre im beruflichen Umfeld von Bedeutung, sondern auch bei der Bemessung eventueller
Schadensersatzansprüche.

Anzeichen erkennen: Wie können Unbeteiligte helfen?

Bei anhaltender sexueller Belästigung leidet häufig nicht nur die belästigte Person, sondern
auch das Betriebsklima.
Ebenso oft lässt sich nach unabhängigen Studien jedoch der sogenannte Bystander-Effekt beobachten, nach dem die Wahrscheinlichkeit einer Unterstützung mit zunehmender Anzahl Unbeteiligter sinkt.
Doch nicht immer liegt es am fehlenden Verantwortungsgefühl, dass Dritte nicht eingreifen.

● Viele sind selbst mit der Situation überfordert, wollen nicht neugierig erscheinen oder
fürchten selbst um ihren Job.
● Wer mutiger ist und die Belästigung miterlebt, kann den Delinquenten direkt
ansprechen und ihn zur Unterlassung seines Verhaltens auffordern.
● Eine weitere Option: Ablenkung. Wird die Aufmerksamkeit des Belästigenden auf ein
neues Thema gelenkt, lässt er nicht selten von seinen Handlungen ab.
● Eine Dokumentation des Erlebten in Bild oder Ton kann nicht nur zur Entschärfung
der Situation beitragen, sondern auch als späteres Beweismittel dienen.

Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Opfer gewinnen durch Rückhalt von außen an
Stärke. Ihnen hilft bereits ein Gespräch unter vier Augen, die Gewissheit, dass sie nicht
allein sind, dass andere ihr Geschick teilen.
Die Ursachen sexueller Übergriffe zu bekämpfen, eine Wiederholung sexueller
Belästigungen zu vermeiden, lässt sich oft jedoch nur durch die Führungsetage realisieren.
Präventionsmaßnahmen durch den Arbeitgeber

Idealerweise werden sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz von vornherein vermieden.
Dazu können Arbeitgeber in Schulungen und Fortbildungen das Problem thematisieren und
ihre Belegschaft sensibilisieren, regelmäßige Umfragen durchführen, Ansprechpersonen
benennen und Beschwerdeverfahren konkretisieren.
Sollte es doch zu Belästigungen kommen, dürfen den Opfern bei einer Inanspruchnahme ihrer Rechte keine Nachteile
entstehen, dem Täter sollten nach einer ersten Abmahnung eine Kündigung sowie strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Quelle: Verlag für Rechtsjournalismus
arbeitsrechte.de

Ausführliche Informationen zum Thema “Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz” in Luxemburg gibt es hier.