Ab Freitag, dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.

Zwischen Deutschland und Luxemburg können nur noch folgende Grenzübergänge passiert werden:

  • BAB 64 (Mesenich)
  • B 419 WellenB 419 Wincheringen
  • B 418 Wasserbilligerbrück
  • B 257 (E29) Echternachbrück
  • B 407 / B 419 Perl-Schengen / Perl Apach (Kreisverkehr Dreiländereck)
  • BAB 8 (Perl-Schengen)

Alle anderen Grenzübergänge sollen dagegen von diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben.

Es dürfen nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, Berufspendler und Lastwagenfahrer, die wichtige Güter ins Land bringen und EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre Heimat Deutschland durchqueren müssen nach Deutschland einreisen.

Ausnahmen möglich

In wichtigen Ausnahmefällen – etwa bei langen Staus – soll die Bundespolizei die Überquerung der Grenze auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Eine vollständige Liste aller deutschen Grenzübergänge gibt es hier als Liste auf der Website des Innenministeriums.

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