Wenn eine Arbeitnehmerin in Mutterschaftsurlaub ist, wird sie nicht von ihrem Arbeitgeber bezahlt, sondern von ihrer Krankenkasse. Diese überweist ihr ein Mutterschaftsgeld, das an die Stelle ihres Gehalts tritt.

Um das Mutterschaftsgeld erhalten zu können, muss die Arbeitnehmerin (oder Selbstständige) mindestens während 6 Monaten im Laufe der 12 letzten Monate vor dem Mutterschaftsurlaub in einem Organisation der luxemburgischen Sozialversicherung pflichtversichert gewesen sein.

Diese Entschädigungszahlung ist normalerweise so hoch wie das Gehalt, das die Arbeitnehmerin vorher bezogen hat. Sie ist jedoch auf die fünfmalige Höhe des sozialen Mindestlohns begrenz, also auf 9.614 € brutto pro Monat.

✔ Es muss darauf geachtet werden, dass das Mutterschaftsgeld nicht mit dem Krankengeld oder einem anderen beruflichen Einkommen kumuliert werden kann.

Quelle : CSL, Guichet.lu, ITM

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