Die Arbeitszeit im Unternehmen kann unter Berücksichtigung eines Referenzzeitraums flexibel gestaltet werden
(d.h. die täglichen und wöchentlichen Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden).

Der Arbeitsplan (Plan d’organisation du travail – POT) und die Gleitzeit ermöglichen durch
Einführung eines Referenzzeitraums eine gewisse Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Auf diese Weise wird die Arbeitszeit nicht pro Woche, sondern über einen Zeitraum von 4 Wochen oder einem Monat berechnet.

Der Arbeitsminister kann auf Antrag eines Unternehmens einen bestimmten Referenzzeitraum genehmigen,
der vom gesetzlichen Referenzzeitraum abweicht.

Die Arbeitnehmer können über die üblichen Grenzen von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche hinaus beschäftigt werden,
vorausgesetzt die für den Referenzzeitraum von 4 Wochen oder einen Monat berechnete durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist
entweder nicht höher als 40 Stunden oder überschreitet die durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegte maximale Wochenarbeitszeit nicht.

Die Arbeitszeit darf nicht länger sein als:

  • 10 Stunden pro Tag;
  • 48 Stunden pro Woche; und
  • durchschnittlich 40 Stunden pro Woche.

Um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen, muss das Unternehmen rechtzeitig
und spätestens 5 volle Tage vor Beginn jedes Bezugzeitraums
einen Arbeitsplan ( POT) erstellen, der den gesamten Referenzzeitraum abdeckt.

Der Arbeitsplan (POT) muss so konzipiert sein, dass jeder Arbeitnehmer sowie dessen direkter Vorgesetzter die ihn betreffende Arbeitszeit unmissverständlich zur Kenntnis nehmen kann; er muss allerdings nicht notwendigerweise namentlich ausgeführt sein.

Jeder aufzustellende Arbeitsplan (POT) muss bei sonstiger Nichtigkeit folgende Angaben enthalten:

  • den Beginn und das Ende des Referenzzeitraums;
  • den üblichen Zeitplan für die normale Arbeit, dem jeder Arbeitnehmer seine Arbeitsorganisation entnehmen kann, d.h. die Arbeitsstunden pro Tag und pro Woche sowie den Beginn und das Ende des Arbeitstages;
  • die Tage, an denen das Unternehmen geschlossen ist, die gesetzlichen und üblichen Feiertage sowie die individuellen und/oder kollektiven Urlaubstage;
  • die wöchentliche Ruhezeit von 44 aufeinander folgenden Stunden und gegebenenfalls den Freizeitausgleich, falls diese Ruhezeit nicht eingehalten wird.

Der Arbeitsplan ( PO)T muss sich auf die vorhersehbare Aktivität des Unternehmens konzentrieren und die allgemeinen Grundsätze festlegen,
die für die Arbeitsorganisation bei unvorhersehbaren Ereignissen oder in Fällen höherer Gewalt gelten.

Er kann sich auf die Gesamtheit der Arbeitnehmer erstrecken oder sich nur auf die Arbeitnehmer bestimmter Teile des Unternehmens beschränken. (Quelle: ITM)