Im März 2019 finden zwei Wahlen statt, die direkt die in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer betreffen, eine davon auch die Rentner.

Sozialwahlen für die Arbeitnehmerkammer

Auf Ebene der Arbeitnehmerkammer geht es um die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung, die mittels Stellungnahmen
und Veröffentlichungen in den kommenden 5 Jahren die Interessen aller Arbeitnehmer und Rentner wahrnehmen werden.

In einem ersten Artikel haben wir die Rolle der Arbeitnehmerkammer erläutert.
Hier sind nun vier Kernthemen, die die Rolle der CSL betreffen und die Sie motivieren können, im März abzustimmen:

  •  Ich schütze mein Sozialsystem.
    Die Regierung muss jeden Gesetzentwurf, der Arbeitnehmer oder Rentner betrifft, an die CSL weiterleiten, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Letzterer gibt eine Stellungnahme ab und kann so den Gesetzestext beeinflussen.
  • Ich möchte über meine Rechte informiert werden.
    Die CSL veröffentlicht Broschüren und elektronische Newsletter, um ihre Rechte gegenüber Mitarbeitern und Pensionären zu erläutern. Themen wie Entlassungen, Urlaub, Renten, Krankheit, Steuern usw. werden regelmäßig behandelt.
  • Ich kümmere mich um mein Wohlbefinden bei der Arbeit.
    Die CSL arbeitet an Gesundheits-, Sicherheits- und Sozialfragen für Mitarbeiter in Luxemburg.
    Sie hat einen Indikator geschaffen, um die Qualität der Arbeit zu messen (Quality of Work Index) und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu finden. Arbeitnehmer können sich an die CSL wenden, um eine kostenlose Beratung zu ihren arbeitsbedingten Stressproblemen zu erhalten.
  • Ich kümmere mich um meine Zukunft und die meiner Kinder.
    Die Arbeitslosigkeit ist oft eng mit einem Mangel an Ausbildung verbunden, weshalb sich die CSL an der Organisation der Aus- und Weiterbildung beteiligt. Insbesondere organisiert sie Abend- und Tageskurse, Seminare, Universitätsausbildung in Zusammenarbeit mit ausländischen Institutionen, Validierungen von Vorerfahrungen usw.

Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmerkammer besteht also in der Vertretung und Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmern und Rentnern. Ihre Zuständigkeiten und Tätigkeiten
umfassen die nachstehenden Bereiche:

  • Konsultative Aufgabe durch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen für Gesetze und großherzogliche Verordnungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens;
  • Vertretung durch die Präsenz in den staatlichen Beratungsgremien;
  • Information durch zahlreiche Veröffentlichungen für Arbeitnehmer und die Arbeitswelt;
  • Erstausbildung durch die Mitwirkung an der Gestaltung und Organisation der Berufsausbildung;
  • Weiterbildung durch das Weiterbildungsangebot für Erwachsene über das Lifelong Learning Center Luxemburg und insbesondere für Personalvertreter;
  • Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Einrichtungen der Sozialversicherung und als Beisitzer an die Sozialund Arbeitsgerichtsbarkeiten.

Die Arbeitnehmerkammer verteidigt die Interessen ihrer über 500.000 Mitglieder. Sie vertritt alle in Luxemburg und im Ausland ansässigen Arbeitnehmer und Lehrlinge, die in Luxemburg tätig sind, sowie die früher in Luxemburg beschäftigten Rentner.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2019 einen Stimmzettel per Post. Dieser muss ausgefüllt und bis spätestens 12. März 2019 an das zuständige Wahllokal geschickt werden.
Das Porto bezahlt derEmpfänger, auch wenn die Sendung aus dem Ausland nach Luxemburg geschickt wird!

Sozialwahlen für Personalvertretungen

Ebenfalls im März 2019 finden auch Sozialwahlen in den Unternehmen statt, in denen eine Personalvertretung gewählt wird.
Dies betrifft Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern.

Die Rolle des Personalrates besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsplatzsicherheit und ihren sozialen Status zu vertreten.

Der Arbeitgeber muss die Wahlen am 12. März 2019 durchführen.
Es muss mindestens einen Monat vorher ein Informationsschreiben in Bezug auf die Personalwahlen herausgeben werden, in dem alle erforderlichen Angaben wie Datum, Ort der Wahl, Anzahl der zu wählenden Delegierten usw. steht.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Mitarbeitern zu erlauben, während der Arbeitszeit ohne Lohnausfall abzustimmen.
Die Anzahl der zu wählenden Delegierten hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab.

Verpassen Sie im März 2019 nicht Ihr Stimmrecht.
Lassen Sie nicht zu, dass andere Ihre Vertreter für Sie auswählen.
Stimmen Sie ab!

Ausführliche Broschüre der CSL