In Luxemburg kann ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, in Teilzeit zu arbeiten, das heißt, eine geringere Wochenarbeitszeit zu haben als die normale Arbeitsdauer, die im Unternehmen anwendbar ist.

In dieser Situation hat der Arbeitnehmer nicht dieselbe Anzahl an Urlaubstagen als ein Arbeitnehmer in Vollzeit. Die Zahl seiner Urlaubstage wird in Funktion seiner geleisteten Stunden pro Woche errechnet.

Laut ITM (luxemburgische Gewerbeaufsicht) basiert jede Rechnung auf dem Prinzip, dass jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit arbeitet, Anspruch auf 25 gesetzliche und bezahlte Urlaubstage pro Jahr (entspricht 200 Stunden) hat.

Für einen Arbeitnehmer in Teilzeit werden die Urlaubswochen entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.

So ergeben sich zum Beispiel für einen Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über mittwochs nicht arbeitet (also 32 Stunden pro Woche arbeitet), 160 Stunden Urlaub pro Jahr, das heißt 20 Urlaubstage (wenn er 8 Stunden pro Tag arbeitet).

Ein anderes Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nur drei Tage pro Woche (entspricht 24 Stunden) arbeitet, hat Anspruch auf 120 Stunden Urlaub pro Jahr, also 15 Tage.

Das Prinzip der Rechnung ist folgendes: 5 Urlaubswochen x gearbeitete Stunden pro Woche = Anzahl an Urlaubsstunden.

Sehen Sie hier die genaue Übersicht der ITM (luxemburgische Gewerbeaufsicht):


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