Konnten die meisten Unternehmen im Großherzogtum bislang selber entscheiden, ob sie am Arbeitsplatz 3G einführen, so wird diese Regel ab dem 15. Januar 2022 in Luxemburg verpflichtend.

Dann muss jeder Arbeitgeber nachweisen, ob er genesen, geimpft oder getestet ist. Letzteres muss dann täglich bestätigt werden.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Mitte Januar also einen gültigen Test vorweisen, also entweder einen PCR-Test (48 Stunden gültig) oder einen zertifizierten Schnelltest (24 Stunden gültig).

Hält sich ein Mitarbeiter nicht daran, darf er nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen.
Wenn die berufliche Tätigkeit dadurch nicht erfüllt werden kann, muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen oder, falls das nicht möglich ist, unbezahlten Urlaub nehmen.

Regierung, Gewerkschaften und die Unternehmervereinigung (UEL) hatten sich allerdings darauf geeinig, dass eine Nichtbeachtung keine Entlassungen oder disziplinarische Konsequenzen fürchten müssen. Die Beschäftigten bleiben in jedem Fall krankenversichert.

Kosten werden nur noch für Erstgeimpfte übernommen

Wichtig: Die Tests müssten außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden.
Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitnehmer selber tragen, es sei denn, sie lassen sich noch vor dem 15. Januar 2022 erstimpfen. In dem Fall übernimmt der Staat bis zum 28. Februar 2022 die Testkosten bis zum Zeitpunkt der Komplettimpfung.

Update für CovidCheck-App

Die App CovidCheck.lu wurde im Hinblick auf die neuen Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angepasst.

Nutzer müssen nun, um die Gültigkeit eines europäischen digitalen COVID-Zertifikats (in Luxemburg „CovidCheck-Zertifikat“ genannt) zu überprüfen, zwischen 3 verschiedenen Schaltflächen wählen, bevor Sie den QR-Code scannen:

Wenn Sie die App öffnen, um die Gültigkeit eines europäischen digitalen COVID-Zertifikats (in Luxemburg „CovidCheck-Zertifikat“ genannt) zu überprüfen, müssen Sie nun zwischen drei verschiedenen Schaltflächen wählen, bevor Sie den QR-Code scannen:

  • der Schaltfläche „3G“ für die durch das Anti-COVID-Gesetz festgelegten Fälle; oder
  • der Schaltfläche „2G“ für die durch das Anti-COVID-Gesetz festgelegten Fälle; oder
  • der Schaltfläche „Voyage“ (FR) bzw. „Travel“ (EN) für die offiziellen Vorschriften für die Einreise in das Zielland.

Die App CovidCheck.lu kann im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden.
Wenn Sie die Funktion zur automatischen Aktualisierung von Apps auf Ihrem Smartphone oder Tablet nicht aktiviert haben, denken Sie daran, die App CovidCheck.lu in dem Store zu aktualisieren, aus dem Sie sie heruntergeladen haben.