Luxemburg hat die Ausnahmeregelung für Urlaubstage aus familiären Gründen, der es Eltern ermöglicht, sich im Falle einer Isolation oder Quarantäne zu Hause um ihre Kinder zu kümmern, nochmals bis zum 18. Oktober 2021 verlängert.

Um das Risiko der Ausbreitung von COVID-19 zu verringern, müssen je nach Entwicklung der Zahl der Infektionen alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Ausbreitung einzudämmen.
So können Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Krippen und Tageseltern) verpflichtet werden, ihre Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise einzustellen.
In diesem Zusammenhang wurde ein spezielles Verfahren eingeführt, das es einem Elternteil ermöglicht, einen längeren Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen.

Tage, die als Urlaub aus familiären Gründen aufgrund von Quarantäne oder Isolation eines Kindes oder aufgrund der Aussetzung der Tätigkeiten genommen werden, werden nicht auf die je nach Altersgruppe verfügbaren gesetzlichen Urlaubstage angerechnet, deren Anzahl vom Alter des Kindes abhängt.

Dabei handelt es sich um ein spezifisches Verfahren, das es einem Elternteil eines Kindes unter 13 Jahren (oder bis 18 Jahre im Falle eines Krankenhausaufenthaltes) ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar:

  • bei Quarantäne oder Isolation des Kindes auf Anordnung oder Empfehlung der Gesundheitsbehörde;
  • wenn das Kind durch COVID-19 besonders gefährdet ist;
  • bei vollständiger oder teilweiser Aussetzung der Tätigkeiten von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage wurde der Urlaub aus familiären Gründen bis einschließlich 14. September 2021 verlängert.

Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Seit dem 15. September gibt es ein neues Formular, um diesen Sonderurlaub zu beantragen.
Es steht hier als Download bereit.