In Luxemburg haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, Sonderurlaub zu nehmen, um sich weiterzubilden (an Kursen teilzunehmen, Prüfungen abzulegen, etc.).

Diese Form von Urlaub nennt sich persönlicher Bildungsurlaub. Um ein Anrecht auf diesen zu haben, muss der Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, an dem er seinen Urlaubsantrag stellt, seit mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
Die selbstständigen Arbeitnehmer und die Freiberufler müssen mindestens seit zwei Jahren der luxemburgischen Sozialversicherung angehören.

Seit dem 1. Januar 2008 hat jeder Arbeitnehmer des Privatsektors Anspruch auf einen individuellen Bildungsurlaub von 80 Bildungsurlaubstagen während der gesamten Berufslaufbahn.
Am höchsten werden 20 Tage in einem Bezugszeitraum von 2 Jahren gewährt.

8 Stunden von Weiterausbildung gelten dabei als 1 Arbeitstag. Jedoch gilt „ein Bildungsurlaubstag“ nicht als „ein Arbeitstag“, tatsächlich entspricht dieser dem 1/3 eines Arbeitstages.
Deswegen können 1/3 der an einer Bildung investierten Stunden als Bildungsurlaub betrachtet werden.

Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs ist 1 Tag. Deshalb muss der betroffene Arbeitnehmer eine Ausbildung wählen, die mindesten 24 Stunden beträgt (24 Stunden/8= 3 Arbeitstage/3= 1Tag von des Bildungsurlaubs).

Um in den Genuss des individuellen Bildungsurlaubs zu gelangen, müssen die Arbeitnehmer üblicherweise an einem auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet gelegenen Arbeitsplatz beschäftigt sein und zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags seit mindestens 6 Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein.

Für die Gewährung von individuellem Bildungsurlaub kommen die in Luxemburg sowie im Ausland von folgenden Trägern angebotenen Fortbildungen in Frage:

  • von öffentlichenoder Privatschulen, deren Tätigkeit und Zeugnisse von den öffentlichen Behörden zugelassen sind;
  • von den Berufskammern;
  • von den Gemeinden;
  • vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend (Ministre de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) zugelassenen Stiftungen, natürlichen Personenund privatrechtlichen Vereinigungen;
  • von Ministerien, Verwaltungenund öffentlich-rechtlichen Anstalten.

So funktioniert´s:

2 Monate vor Beginn des beantragten Urlaubs muss der Arbeitnehmer  den 1. Teil des Formulars für den Antrag auf Bildungsurlaub  ausfüllen und das Formular anschließend seinem Arbeitgeber übermitteln. Der Arbeitnehmer übermittelt seinerseits das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ). Der Arbeitgeber kann jedoch einen Aufschub verlangen, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens oder die Urlaubsplanung des restlichen Personals stören könnte.

Während des Urlaubs zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ausgleichsentschädigung in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns, die nicht mehr als das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer (d. h. 7.994,36 Euro brutto pro Monat zum 1. Januar 2017) betragen darf. Anschließend lässt er sich die entsprechenden Kosten erstatten, indem er dem MENEJ einen ordnungsgemäß ausgefüllten Kostenerstattungsantrag zukommen lässt.

Weitere Auskünfte erteilt der Service de la formation professionnelle
29, rue Aldringen,
L-2926 Luxembourg
Tél. : (+ 352) 2478 5239
www.men.public.lu.