Wer kennt das nicht: Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, über Weihnachten und Silvester geht es in den verdienten Urlaub. Doch ausgerechnet, wenn man endlich einige Tage frei hat, kommt es manchmal, wie es kommen muss: Man wird krank. Ausgerechnet, wenn man frei hat. Dieses Phänomen heißt „leisure sickness“, zu Deutsch: Freizeitkrankheit, und tritt immer häufiger auf.

Ob man die freien Tage zuhause genießt oder für einige Tage in schönere Gefilde flieht – Hauptsache frei, kein Stress, Erholung und erst mal nicht an die Arbeit denken. Alles könnte so schön sein, doch dann bemerkt man bereits die ersten Anzeichen: Ein Kratzen im Hals, Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Husten und Niesen.Gerne auch mal eine gefürchtete Magen-Darm- Erkrankung.

Wer während seines Urlaubs krank wird, muss sich nicht grämen. Man besorgt sich eine Bescheinigung vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit. Die Tage, in denen man arbeitsunfähig warst, werden nicht als Urlaubstage auf den Jahresurlaub angerechnet. Ein Attest musst man allerdings schon am ersten Tag der Krankheit vorlegen – anders als sonst am dritten Tag.

Diese Regel gilt in Luxemburg genau so, wie in Deutschland.

Viele Arbeitnehmer wissen es nicht oder es ist ihnen zu mühsam, im Urlaub zum Arzt zu gehen. Doch nur wer dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegt, kann die Urlaubstage zurück bekommen.

Befindet man sich gerade auf großer Urlaubsreise im Ausland und wird krank, musst man seinen Arbeitgeber trotzdem darüber informieren. Nur dann können die Urlaubstage, an denen man krank wat, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit und die Adresse des aktrellen Aufenthalts müssen übermittelt werden – und das so schnell wie möglich.