Vorsichtsmaßnahmen wegen Corona: Neue Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 22/04/2020 um 10:04
Es gibt im Moment unglaublich viele Dinge, die berücksichtigt werden müssen, wenn man arbeitet.
Die Maßnahmen sind von Land zu Land verschieden.
Das macht die Situation gerade für Grenzgänger nicht einfach.
Wichtig für Arbeitnehmer
- die ihnen zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung und Schutzkleidung ordnungsgemäß verwenden;
- jede ernste und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich dem Arbeitgeber und/oder den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten melden.
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Wichtig für Arbeitgeber
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- die Zahl der Arbeitnehmer, die Risiken ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, erforderlichenfalls begrenzen;
- ihre Angestellten in Bezug auf mögliche Risiken und zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen informieren und schulen;
- Schilder aufstellen, die auf die Risiken und die ergriffenen Vorbeugungsmaßnahmen hinweisen;
- die Arbeitsumgebung (sämtliche Räumlichkeiten und Arbeitsplätze) anpassen;
- die Arbeitnehmer mit individueller und kollektiver Schutzausrüstung und mit Schutzprodukten (Maske, hydroalkoholisches Gel, geeignete Schutzkleidung, Seife, Einweghandtücher usw.) ausstatten;
- darauf achten, dass ihre Arbeitnehmer:
- sich an die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung halten (2 m Abstand), und wenn dies nicht möglich ist;
- eine Maske tragen oder einen anderen Schutz, der Nase und Mund bedeckt, usw.
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Im Falle einer ernsten, unmittelbaren und unvermeidbaren Gefahr kann sich der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz oder einem gefährlichen Bereich entfernen, ohne einen Schaden zu erleiden. In diesem Fall wäre eine Kündigung des Arbeitsvertrags missbräuchlich. (Quelle: Guichet)
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