Was passiert, wenn der Amtsarzt anderer Meinung ist?
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 14/01/2021 um 09:01
Was tun bei zwei widersprüchlichen ärztlichen Attesten?
Ist ein Arbeitnehmer im Besitz eines Attests seines behandelnden Arztes, welches seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und erklärt der Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung oder der vom Arbeitgeber für eine Gegenuntersuchung gewählte Arzt ihn für arbeitsfähig, liegen dem Arbeitgeber zwei widersprüchliche ärztliche Atteste vor.
Die Meinung des Arztes des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung oder des vom Arbeitgeber gewählten Arztes hat keinerlei Vorrang vor den Attesten des behandelnden Arztes des Arbeitnehmers und kann demnach nicht allein als Beweis für die Unrichtigkeit des vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Attests dienen. Der Arbeitgeber muss demnach weitere Nachforschungen anstellen (insbesondere durch Einbestellen des Arbeitnehmers bei einem anderen Arzt seiner Wahl).
Anmerkung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu einem Arzt seiner Wahl schicken, der auf dem gleichen Fachgebiet praktiziert wie der behandelnde Arzt, oder aber zu einem Allgemeinmediziner.
Kann der Arbeitgeber von einem kranken Arbeitnehmer verlangen, sich einer Gegenuntersuchung zu unterziehen?
Ja.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt nur eine einfache Krankheitsvermutung dar, für die der Arbeitgeber jede Art von Gegenbeweis erbringen kann, insbesondere durch eine Gegenuntersuchung.
Hat der Arbeitgeber also Zweifel daran, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, oder befürchtet er, dass ihm eine Gefälligkeitsbescheinigung vorgelegt wurde, kann er von seinem Arbeitnehmer verlangen, sich einer Gegenuntersuchung bei einem Arzt des gleichen Fachgebiets wie der behandelnde Arzt oder aber bei einem Allgemeinmediziner zu unterziehen, dies selbst während der ärztlich festgestellten Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit.
Der vom Arbeitgeber gewählte Arzt kann entweder in Luxemburg oder im Wohnsitzland des Arbeitnehmers niedergelassen sein. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch einen Arzt nach Hause schicken.
Das Honorar des Arztes geht in diesem Fall zulasten des Arbeitgebers.
Anmerkung: Der Arbeitnehmer kann die Gegenuntersuchung nicht ohne berechtigte Gründe verweigern.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer jedoch eine angemessene Frist einräumen, um den Arzt aufzusuchen. Der Arbeitnehmer kann sich auch nicht während der krankheitsbedingten Abwesenheit ohne berechtigte Gründe weigern, den vom Arbeitgeber gewählten Arzt aufzusuchen.
Derzeit ist nicht genau festgelegt, was die Richter unter berechtigten Gründen verstehen, es steht jedoch fest, dass jeder Fall einzeln unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Arbeitnehmers untersucht wird.
Eine Gegenuntersuchung kann entweder von einem vom Arbeitgeber gewählten Arzt oder vom Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung vorgenommen werden.
Der Arbeitgeber kann den Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung demnach auf eine mögliche Unrechtmäßigkeit aufmerksam machen und ihm vorschlagen, eine Gegenuntersuchung durchzuführen.
Was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer der Gegenuntersuchung unterzieht?
Erstellt der vom Arbeitgeber gewählte Arzt ein Attest, laut welchem der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, darf der Arbeitgeber keine voreiligen Schlüsse ziehen und dem Arbeitnehmer kündigen, weil er der Ansicht ist, dass er nicht krank ist.
Das von diesem Arzt erstellte Attest hat nämlich keinerlei Vorrang vor dem vom Arbeitnehmer vorgelegten Attest. Dieses Attest alleine ist kein endgültiger Beweis für die fiktive Krankheit des Arbeitnehmers und erklärt das von dessen behandelndem Arzt erstellte Attest nicht für ungültig.
In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber eine 3. ärztliche Meinung einholen bzw. sonstige Elemente beibringen, die seine Überzeugung untermauern, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Anmerkung: Liegen dem Arbeitgeber 2 ärztliche Atteste, welche die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bescheinigen, und/oder sonstige Elemente vor, kann er dem Arbeitnehmer ordentlich kündigen, dies selbst vor Ablauf des Kündigungsschutzes.
Was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer der Gegenuntersuchung nicht unterzieht?
Der Arbeitnehmer kann die Aufforderungen seines Arbeitgebers zu einer Gegenuntersuchung nicht bis ins Unendliche aufschieben.
Unterzieht er sich der Gegenuntersuchung nicht und liefert er dem Arbeitgeber keinerlei Erklärungen, könnte dieses Verhalten unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen.
Was tun, wenn der Ausgang laut Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gestattet ist, der Arbeitgeber aber verlangt, dass sich der Arbeitnehmer einer Gegenuntersuchung unterzieht?
Der Ausgang aus medizinischen Gründen ist gestattet, sodass der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung den vom Arbeitgeber genannten Arzt aufsuchen kann.
Der Arbeitnehmer kann auch nicht verpflichtet werden, den vom Arbeitgeber geschickten Arzt in sein Haus zu lassen.
Infolge einer Änderung der Satzung der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) in Sachen Krankenkontrolle gelten seit dem 1. Oktober 2010 folgende Vorschriften:
- während der ersten 5 Tage der Arbeitsunfähigkeit ist der Ausgang nicht gestattet;
- ab dem 6. Tag der Arbeitsunfähigkeit (sofern der behandelnde Arzt sich nicht gegen einen Ausgang ausspricht) ist der Ausgang zwischen 10.00 und 12.00 Uhr vormittags und zwischen 14.00 und 18.00 Uhr nachmittags gestattet;
- unverzichtbare Ausgänge, um sich zum kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (CMSS), zum behandelnden Arzt oder zu einem anderen Dienstleister des Gesundheitswesens zu begeben, sind jederzeit gestattet und müssen gegebenenfalls vom Betroffenen belegt werden. (Quelle: ITM)
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