Zu Beginn des Monats Novembers haben zahlreiche unter Ihnen einige Urlaubstage zur Erholung eingereicht. Aber mit dem unbeständigen Wetter und den sinkenden Temperaturen sind Sie ebenso zahlreich, die krank werden…

Was passiert also, wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden? Können Sie diese „verlorenen“ Tage nachholen?

Laut Gesetz haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, Krankheitstage zurückzubekommen, wenn diese mit einem ärztlichen Attest als solche anerkannt wurden.

Der Arbeitnehmer muss also seinen Arbeitgeber innerhalb drei Werktage informieren, indem er ihm ein ärztliches Attest zukommen lässt. Befindet sich der Arbeitnehmer im Ausland, muss er alle notwendigen Schritte unternehmen, damit das Attest schnellstmöglich den Arbeitgeber erreicht.

Der neue Urlaub muss dann einverständlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Angestellten festgelegt werden.