Das Bundesfinanzministerium plant offenbar die Steuerfreigrenze für Pendler nach Luxemburg von 19 Tagen beizubehalten.
Darüber berichtet der SWR und bezieht sich dabei auf eine Anfrage bei der Behörde.

Demnach sei geplant, dass Grenzgänger auch weiter einen Teil ihres Gehalts in Deutschland versteuern, wenn sie mehr als 19 Tage außerhalb Luxemburgs arbeiten.
Diese Freigrenze liegt in Belgien und Frankreich deutlich höher.

Die Sonderregelung, die bis zum 31. März gilt, ist bisher noch nicht verlängert worden.
Aufgrund der Corona-Pandemie können Grenzgänger derzeit noch aus dem Home-Office arbeiten, ohne Einbußen durch eine in Deutschland höhere Lohnsteuer bedürchten zu müssen.
Über eine mögliche Verlängerung dieser Sonderregelung ist bislang noch nichts bekannt.
Allerdings besagt das Papier auch, dass die Vereinbarung automatisch verlängert wird, wenn sie nicht “von der zuständigen Behörde eines der Vertrags
staaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.”

Petition für 55 Tage Homeoffice

Unterdessen benötigt die aktuell laufende Petition für eine Ausweitung der 19-Tage-Regel auf 55 Tage weitere Tage weitere Unterschriften.
50.000 Unterschriften sind bis zum 31. März 2022 nötig, damit das Thema in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört wird.

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