Geburt, Heirat, Partnerschaft (Pacs), Umzug, Tod eines Angehörigen: Die Liste der in Luxemburg gewährten “Sonderurlaube” hatte noch einige Lücken. Es ist eine EU-Richtlinie, die im Großherzogtum angepasst werden muss. Diese Änderung wird die Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Beamte des Landes erweitern.

So nähert sich der Gesetzentwurf 8016 in der Abgeordnetenkammer seinem Ziel. Die Diskussionen sind noch im Gange, aber formal dürfte den beiden neu vorgeschlagenen Urlauben nichts im Wege stehen. Nämlich:

  • 1 Tag Urlaub, der von jedem Arbeitnehmer in Fällen höherer Gewalt beantragt werden kann. Bis zu einer Situation pro Jahr.
  • Urlaub für pflegende Angehörige, damit jeder die Bereitschaft haben kann, einem Familienmitglied oder einer Person, die im selben Haushalt lebt, zu helfen oder sie zu pflegen.

Für diesen Urlaub für pflegende Angehörige sollen den betroffenen Personen 5 Tage/Jahr gewährt werden. Wer soll einen älteren Verwandten zu einem Arztbesuch bringen, wer einen behinderten Dritten betreuen usw.?

Präzisierung des Anwendungsrahmens

Nun müssen sich das Arbeitsministerium und die Parlamentarier noch auf die Gründe einigen, die einen Anspruch auf diese “befreiten” Tage begründen können. Dadurch sollen Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermieden werden.

Der Arbeitsminister Georges Engel erklärte, dass “höhere Gewalt” eine “dringende und unvorhergesehene Situation” bedeute.

Die Helfer müssen den Nachweis erbringen, dass sie mit der unterstützten gefährdeten Person verwandt sind. Außerdem müssen sie einen “schwerwiegenden medizinischen Grund” nachweisen, um die Notwendigkeit einer Abwesenheit von der Arbeit zu begründen.

Es versteht sich von selbst, dass diese Tage unter keinen Umständen auf ein Zeitsparkonto übertragen werden können, wenn sie innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu den Rechten des Arbeitnehmers finden
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