Wie soll man noch an die Seriosität der Beschäftigungspolitik glauben, wenn man nun auch als öffentlich erwiesen feststellen muss, dass die zuständigen Behörden untätig zusehen, wie in flagranter Weise die Vorschriften der einschlägigen Gesetze auf Dauer und systematisch missachtet werden?

Nach dem Code du Travail sind Überstunden unter ganz genau bestimmten Voraussetzungen und nur dann zu genehmigen, wenn die Zustimmung der Personalvertretung zuvor eingeholt worden ist.

Außerdem existiert eine zwingende Gesetzesvorschrift, was die maximal zulässige Wochenarbeitszeit angeht.

Die Gewerkschaft OGBL fragt auch nach dem Stellenwert der Gewerbeinspektion ITM: Ein einzelner Inspektor soll über 5.000 Unternehmen des Bankensektor wachen.

Wenn es nach dem Arbeitgeberverband ginge, dann würde man am liebsten den vorherrschenden ungesetzlichen Zustand zum Gesetz erheben.

OGBL: Déréglementation des conditions de travail dans le secteur financier?

ALEBA: Le climat social s’échauffe