Grenzgänger müssen geänderte Daten übermitteln
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 11/05/2022 um 08:05
Heirat, Umzug, Scheidung … Das Leben ist von zahlreichen Ereignissen geprägt, die mit verschiedenen Verwaltungsvorgängen zur Aktualisierung der Daten verbunden sind.
Während Gebietsansässige die staatlichen Institutionen im Prinzip nicht über eventuelle Änderungen (Änderung der Adresse, der Lebenssituation, Geburt eines Kindes, …) informieren müssen, da diese Information automatisch von der betreffenden Gemeindeverwaltung an das Nationale Register der natürlichen Personen (RNPP) gemeldet wird, müssen Nichtansässige Grenzgänger den luxemburgischen Staat von sich aus darüber informieren.
Über MyGuichet.lu können die Daten mit nur wenigen Klicks aktualisiert werden.
Hierzu wird einfach ein Online-Antrag gestellt und Belege beigefügt.
Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses muss am Ende des Vorgangs in jedem Fall angehängt werden.
Die Aktualisierung wird dann automatisch an die luxemburgischen Verwaltungen, wie die CNS, die ACD oder die CAE, übermittelt.
Was ist das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP)?
Im RNPP sind alle Personen erfasst, die mit einer luxemburgischen Verwaltung in Kontakt waren und über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) verfügen. Dies trifft zum Beispiel auf Personen zu, die in Luxemburg arbeiten oder dort gelebt haben.
Das RNPP enthält eine Reihe personenbezogener Daten: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, familiäre Situation oder auch Informationen über den Ehepartner bzw. die Kinder.
Die gespeicherten Informationen müssen aktuell sein. Jede Änderung der Situation muss daher der Verwaltung mitgeteilt werden.
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