Bei den Selbstanzeigen wegen bisher verschwiegener Kapitalerträge konnte das Finanzamt Trier im Jahr 2014 einen neuen Rekord verzeichnen.

Während im gesamten Vorjahr 2013 „nur“ 178 Selbstanzeigen beim Finanzamt Trier eingingen, waren es in 2014 insgesamt 937.
Das ist mehr als das 5-fache des Vorjahres. Allein im letzten Monat des Jahres 2014 erstatteten 217 Bürger Selbstanzeige, davon 139 in der zweiten Monatshälfte seit dem 19. Dezember.
Seit 2010 sind damit insgesamt 1.404 Selbstanzeigen eingegangen. Aus den bisherigen Selbstanzeigen resultieren bisher 40,5 Millionen Euro Steuernachzahlungen.

Dieser immense Anstieg in 2014 ist kein spezielles Phänomen beim Finanzamt Trier, sondern entspricht dem Landes- und Bundestrend.
Ursächlich hierfür ist einerseits das Scheitern eines geplanten Abkommens mit der Schweiz, nach dem die Konteninhaber anonym bleiben sollten im Bundesrat, und die Presseberichterstattung über prominente Steuersünder wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer.
Weitere Gründe für einen Sinneswandel hin zur Steuerehrlichkeit sind aber auch die Ankündigung Luxemburgs, am automatischen Informationsaustausch für Bankdaten innerhalb der EU teilzunehmen sowie die noch in 2014 gesetzlich normierte Verschärfung bzw. Verteuerung der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015.

Die Ankündigung Luxemburgs zur Teilnahme am automatischen Informationsaustausch spiegelt sich nicht nur in den Kapitalabflüssen von Privatkunden aus dem Großherzogtum wieder, sondern auch in der Zahl der Selbstanzeigen zu luxemburgischen Bankkonten.
Von den in 2014 eingegangenen Selbstanzeigen betreffen rund drei Viertel luxemburgische Konten, rund ein Viertel entfällt auf Konten in der Schweiz.
Dieser hohe Anteil von luxemburgischen Konten ist durch die Nähe von Trier zu Luxemburg allerdings eher regional bedingt.
Die Voraussetzungen für eine gültige Selbstanzeige wurden ab dem 1.1.2015 verschärft.
Danach wird bei einem hinterzogenen Steuerbetrag von über von über 25.000 Euro pro Steuerart und Jahr nur noch nach Zahlung eines Zuschlags zur hinterzogenen Steuer von der Bestrafung abgesehen. Dieser Geldzuschlag beträgt bei einer Summe von mehr als

25.000 Euro 10 Prozent der hinterzogenen Steuer, ab 100.000 Euro 15 Prozent und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent.
Im Regelfall führt diese Verschärfung jedoch nicht zu einer höheren Nachzahlung, denn die Mehrzahl der Selbstanzeigen im Raum Trier liegt eindeutig unter 25.000 Euro Steuerschuld pro Jahr.
Vor diesem Hintergrund erwartet das Finanzamt Trier auch weiterhin eine erhebliche Zahl von Selbstanzeigen.
Diese könnten sich aber vermehrt auf Einkünfte aus Vermögensverwaltung, Fonds, Stiftungen und Versicherungen beziehen.
Denn auch für diese Einkünfte ist künftig nach dem Ergebnis der Tax Conference in Berlin vom 29.10.2014 mit einem automatischen Informationsaustausch zu rechnen. Diesem erweiterten Informationsaustausch haben bereits 50 Staaten zugestimmt.

Quelle: Finanzamt Trier