Nicht wenige Arbeitnehmer in Luxemburg haben ein Erinnerungsschreiben der Steuerbehörde in Bezug auf die abzugebende Steuererklärung für das vergangene Jahr bekommen.
Dieser Aufforderung sollte unbedingt nachgegangen werden – sonst kann es richtig teuer werden!

Betroffen sind die Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sowie diejenigen, die letztes Jahr eine Steuererklärung eingereicht haben und die jetzige noch nicht eingereicht haben.
Sie müssten bereits eine Mahnung von der CDA (Direct Tax Administration) bekommen haben.

Tatsächlich kann die Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen, wenn die Erklärung nicht vor dem 31. Dezember 2019 abgegeben wird!

Artikel zu dem Thema: Steuern in Luxemburg

Grenzgänger gleichgestellt

Übrigens: Seit dem Jahr 2018 kann ein Grenzgänger, der den größten Teil seines Einkommens im Großherzogtum Luxemburg bezieht, beantragen, steuerlich wie ein Einwohner behandelt zu werden, um dem gleichen Steuersystem zu unterliegen und von etwaigen Abzügen zu profitieren.

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Hier sind die Fälle (am häufigsten für das Einkommen 2018), in denen der Steuerzahler, Arbeitnehmer oder Rentner verpflichtet ist, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben:

  • Im Haushalt gibt es ein in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 100.000 Euro.
  • Wenn sich in einem gebietsansässigen Haushalt mehrere Einkünfte summieren (zwei Gehälter, ein Gehalt und eine Rente, zwei Renten, ein Gehalt und ein Zuschuss der Agentur für Arbeit usw.), und der Gesamtbetrag der beiden Einkünfte übersteigt 36.000 € für Steuerzahler der Klassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerzahler der Klasse 1a.
  • In diesem Fall übersteigt der Gesamtbetrag der beiden Einkommen 36.000 € für Steuerzahler der Klassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerzahler der Klasse 1a.
  • Wenn ein verheirateter gebietsfremder Steuerpflichtiger sich für die Körperschaftsteuer des Steuerjahres, d.h. der Klasse 2, entschieden hat (d.h. mit einem durchschnittlichen Quellensteuersatz, der auf seinem Quellensteuerformular angegeben ist).
  • Im Haushalt gibt es andere in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen, die höher als 600 € pro Jahr sind, ohne Quellensteuer.
  • Wenn das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen, gebietsansässig oder nicht gebietsansässig, mehr als 1.500 € inländische Kapitalerträge beinhaltet, die der Quellensteuer unterliegen.

Wie gebe ich meine Steuererklärung vor Dienstag, dem 31. Dezember 2019, ab?

Es gibt es zwei Möglichkeiten, dies vor dem 31.12.2019 erledigen.

1) Entweder über die Website Guichet.lu.
2) Oder in Papierform per Post.
Wenn Sie die Erklärung erst im Dezember per Post versenden, empfehlen wir Ihnen dringend, es per Einschreiben mit Empfangsbestätigung einer Poststelle im Großherzogtum Luxemburg zu versenden. Tatsächlich können Verzögerungen in den Nachbarländern bis zu 4 Tage betragen.

Artikel zu dem Thema: Steuererklärung: Formular da

Was war das verbindliche Datum für nicht ansässige Paare, die die Steuerklasse wechseln wollten?

Steuerzahler, die bereits am 1. Januar 2018 geheiratet haben, können dies unter der Bedingung tun, dass sie vor dem 31. März 2019 eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie dieses Datum überschritten haben, können Sie Ihre Steuerklasse nicht mehr ändern. Es wird bis zum nächsten Jahr warten müssen.
Andererseits haben Steuerzahler, die nach dem 1. Januar 2018 geheiratet haben, bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, um über den Erhalt ihrer Steuererklärung eine weitere Änderung ihrer Steuerklasse für ihr Einkommen 2018 vorzunehmen.