Änderung der Rentenbesteuerung von Grenzgängern
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KaptanListe
die 19/11/2013 |
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Die luxemburgischen Renten der CNAP (Caisse Nationale d‘Assurance Pension) für Rentner(innen) mit Wohnsitz in Deutschland sind bis zum 31.12.2013 in Deutschland zu besteuern (Doppelbesteuerungsabkommen vom 23.08.1958).
Ab dem 01.01.2014 sind nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen vom 23.04.2012 zwischen Deutschland und Luxemburg diese Renten in Luxembourg steuerpflichtig.
Jede(r) Rentenbezieher(in) mit Wohnsitz in Deutschland hat in den vergangenen Tagen ein Schreiben von der luxemburgischen Steuerverwaltung (RTS Non-residents 5, rue de Hollerich L 2982 Luxembourg) erhalten. Dieses Schreiben betrifft die Steuerkarte 2014 für Rentenbezieher mit Wohnsitz in Deutschland.
Die persönlichen Daten, die der Steuerverwaltung vorliegen, werden in diesem Schreiben dem Rentenbezieher mitgeteilt. Diese Angaben sind zu prüfen und nur wenn die derzeit benutzten Angaben nicht zutreffen sind die berichtigten Angaben der Steuerverwaltung mitzuteilen!
ACHTUNG: Für alle Rentner mit Wohnsitz außerhalb von Luxemburg sind nur die Steuerklassen 1 und 1a von der Steuerverwaltung vorgesehen, was bei verheirateten Rentner(innen) zu erheblichen Steuerabzügen führen kann (bis zu 500-600 Euro pro Monat).
Nur auf Antrag wird (unter festgelegten Bestimmungen) von der Steuerverwaltung die Steuerklasse 2 für verheiratete Steuerpflichtige gewährt! Die Steuerklasse 2 wird nur dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass mehr als 50 % des Haushaltseinkommens in Luxemburg zu besteuern ist!
Der Antrag ist beim Steueramt (RTS Non-residents) zu stellen in einem formlosen Schreiben mit Beweisen, dass mehr als 50 % des Haushaltseinkommens in Luxembourg erzielt werden.
Quelle: LCGB
Toleranter
soweit verständlich aus lux. Sicht, aber bedeutet doch letztendlich:
Solange ein Ehepartner noch in DE arbeitet (da vielleicht viel jünger) oder bereits ebenfalls eine Rente bezieht (aus DE), deren Höhe mehr als 50% des gesamten Einkommens der Ehepartner beträgt, wird der luxemburgische Rentenempfänger (Rente aus Luxemburg, wohnhaft in DE) in der Steuerklasse 1 besteuert ?
Was ist das denn ? :confused:
Petra1
Also ich verstehe das so, dass man als verheirateter Renter (Rente aus L) mit Steuerklasse 1a besteuert wird und NUR auf Antrag (s. 50%-Regelung) mit Steuerklasse 2.
Steuerklasse 1 wäre dann für einen ledigen Rentner.
Wo zahle ich denn dann meine Sozialversicherungsbeiträge, wenn ich nur eine Rente aus L habe?
:wink:
Toleranter
Hallo Petra1
ja, aber genau diese 50% Regelung kann einem als verheirateter das Genick brechen, sollte der andere Partner wie von mir geschrieben ebenfalls noch ein Einkommen aus DE (sei es Gehalt oder Rente) beziehen, welches eben über den 50 % liegen ... Damit wird die Steuerklasse 2, auch auf Antrag, verwehrt werden...:-(
Dann wird derjenige in De als verheirateter besteuert und der Ehepartner als Rentenempfänger aus Luxemburg in Luxemburg als lediger ... Das ist was sich mir nicht erschliesst.
Das mit den Sozialabgaben ist in verschiedenen Diskussionen schon angesprochen worden:
NUR eine Rente aus Luxemburg => Sozialabgaben in Luxemburg
Eine Rente aus Luxemburg UND eine Rente (egal wie hoch) aus DE => Sozialabgaben in DE, für BEIDE Renten !!!!
Schau dir die Diskussion wg "Verzicht auf DE Rente" an ... :-)
henkel12
@feuerstein: die Höhe des Rentenanspruchs kann kein Kriterium für Relevanz sein.
henkel12
vielleicht können wir diese Kommentare in die Rubrik "Steuern und Finanzen" verschieben?