Durch Stipendien und Darlehen können Studierende unabhängig von der Finanzlage oder Finanzierungsbereitschaft der Eltern ein Hochschulstudium absolvieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die Antragsformulare für die Studienbeihilfe, die finanzielle Unterstützung der Hochschulbildung in Luxemburg, sind auf der Website von CEDIES (Centre de Documentation et d’Information sur l’Enseignement Supérieur) und auf der Website des Guichet verfügbar. Die Bewerbung für das Sommersemester kann bis zum 30. April 2020 erfolgen (es gilt das Datum des Poststempels).

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Um die Studienbeihilfe aus Luxemburg zu beantragen, muss der Antragsteller als Voll- oder Teilzeitstudierender für einen offiziell anerkannten Hochschulstudiengang immatrikuliert sein. Der Studiengang muss mit einem akademischen Grad, Diplom, Zeugnis oder sonstigen Titel zur Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses abgeschlossen werden.

Von nicht gebietsansässigen Antragstellern zu erfüllende Bedingungen:

    • Arbeitnehmer sein (einschließlich Selbstständige), der die luxemburgische Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des EWR oder der Schweiz besitzt und zum Zeitpunkt der Beantragung der Studienbeihilfe entweder in Luxemburg angestellt ist oder eine Tätigkeit in Luxemburg ausübt, oder;
    • in Luxemburg eine Waisenrente beziehen, die luxemburgische Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats des EWR oder der Schweiz besitzen oder;
    • Kind eines Arbeitnehmers sein, der die luxemburgische Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des EWR oder der Schweiz besitzt, zum Unterhalt des Studierenden beiträgt und zum Zeitpunkt der Beantragung der Studienbeihilfe durch den Studierenden entweder in Luxemburg angestellt ist oder eine Tätigkeit in Luxemburg ausübt, sofern:
      •  der Elternteil vor der Antragstellung für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 5 Jahren über einen Bezugszeitraum von 10 Jahren bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS) versichert war oder;
      • der Elternteil vor der Antragstellung insgesamt mindestens 10 Jahre lang bei der CCSS versichert war oder;
      • der Studierende für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 5 Studienjahren eingeschrieben war:
        • entweder an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Luxemburg, die Grundschulunterricht, Sekundarunterricht oder berufliche Erstausbildung anbietet;
        • oder am Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl;
        • oder in einem von der Universität Luxemburg angebotenen Studiengang zum Erwerb eines Bachelor-, Master- oder Doktorabschlusses oder eines Fachdiploms in Medizin;
        • oder in einem Studiengang zum Erwerb des höheren Fachdiploms (brevet de technicien supérieur – BTS), der vom Minister anerkannt wird;
        • oder in einem Studiengang, der von einer ausländischen Hochschule mit Sitz in Luxemburg angeboten und vom Minister anerkannt wird, oder;
      • der Studierende sich zum Zeitpunkt der Antragstellung für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten hat (Quelle: Guichet)