Die Auszahlung der Differenzbeträge des Kindergeldes für Grenzgänger in Luxemburg für das erste Halbjahr 2022 erfolgt frühestens Ende Juli/Anfang August 2022, sofern die Bedingungen für die Gewährung weiterhin erfüllt sind.

Darüber informiert die luxemburgische Familienkasse Zukunftskeess auf ihrer Website.

Die Behörde bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen abzusehen; sie würden nur unnötig die Bearbeitung verzögern.

Eine Abrechnung der überwiesenen Unterschiedszahlungen würde kurz nach der Zahlung per Post zugeschickt.

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Die Auszahlung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Besonders bei Konten, die nicht in Luxemburg sind, kann dies der Fall sein.
Die europäischen Verordnungen regeln welches Land vorrangig und nachrangig für die Zahlung von Familienleistungen zuständig ist.
Das kann unterschiedlich sein – je nachdem, ob der Arbeitnehmer in Luxemburg arbeitet und im Ausland wohnt, der andere Elternteil im Ausland arbeitet oder keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ob das Kind in Luxemburg oder im Ausland lebt usw.
Von diesen Faktoren hängt ab, ob die Zukunftskasse die Familienleistungen vorrangig oder nur einen Unterschiedsbetrag bezahlt.

Bedingungen für Nicht-Gebietsansässige

  • Sie müssen in Luxemburg arbeiten bzw. auf Grund einer Beschäftigung obligatorisch beim „Centre commun de la sécurité sociale“ sozialversichert sein;
  • Ihr Kind muss in einem Land der europäischen Union leben oder in einem Land mit dem Luxemburg eine Vereinbarung im Rahmen der Sozialversicherung abgeschlossen hat;
  • Das Recht auf Kindergeld besteht für Ihre biologischen Kinder und Adoptivkinder;
  • Leiharbeiter, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen mindestens die Hälfte des Monats plus einen Tag angemeldet sein um Recht auf Kindergeld zu haben.

Einen Thread im Forum dazu gibt es hier.

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