Wenn ein Anrecht auf Familienleistungen in Deutschland und Luxemburg besteht, dann versteht man unter der Differenzzahlung den Unterschied zwischen den Leistungen in Deutschland und der höheren Leistungen, die Luxemburg zahlt. Für diesen Unterschied kommt Luxemburg auf.

Die Auszahlung der Differenzbeträge findet zweimal jährlich statt.

Wie die zuständige Behörde “Zukunftskeess” bekannt gegeben hat, erfolgt die nächste Zahlung in diesem Fall frühestens Ende Juli Anfang oder August 2019.

Arbeiten beide Elternteile in Luxemburg, oder es arbeitet nur ein Elternteil und ist in Luxemburg beschäftigt, besteht ausschließlich Anspruch auf Leistungen aus Luxemburg. In diesem Fall wird das Kindergeld monatlich ausbezahlt.

Am 25. Juli 2019 werden entsprechend die Leistungen (Kindergeld und Elternurlaub) überwiesen.

Sollten Sie die Zahlung 6 Wochen nach dem angekündigten Termin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Zukunftskeess.

Gerichtsurteil zum Kindergeld

Das Gesetz über die Reform des Kindergeldes von August 2016 sieht vor, dass das Recht auf Kindergeld nur noch für biologische und adoptive Kinder der Grenzgänger besteht.

In der Gerichtsaffäre, die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist um zu klären ob die Zukunftskasse das Kindergeld für die Kinder des Lebensgefährten eines Grenzgängers, die im Haushalt der in Luxemburg beschäftigten Person leben, weiterzahlen muss ist noch nicht entschieden worden.

Die Zukunftskasse informiert, dass sie bis auf Weiteres nur Kindergeld zugunsten von biologischen oder adoptiven Kindern von Grenzgängern zahlen wird.

Eine “Berufung”, sowie in einem Presseartikel vorgeschlagen wurde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt darin eine neue Kindergeldanfrage einzureichen, welche zu einem Ablehnungsentscheid führen wird, der dann gegebenfalls angefochten werden kann (Quelle: Zukunftskeess).