Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung beschlossen, die letztlich auch entscheidend für die Portohöhe ist.
Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde muss der Post durch die neuen Vorgaben nun einen größeren Preiserhöhungsspielraum einräumen.

Von 70 Cent auf über 80 Cent noch dieses Jahr

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Änderung der Verordnung bereits Mitte Februar angekündigt und erklärt, mit einem Anstieg von derzeit 70 auf 90 Cent Porto pro Standardbrief sei in diesem Jahr nicht zu rechnen. Wie hoch die künftige Portoerhöhung ausfallen könnte, ist laut Ministerium noch nicht absehbar. Medienberichten zufolge könnte der Preis für die Briefmarke über 80 Cent steigen.

Mit Änderung der Verordnung, die bereits nach Veröffentlichung in Kraft tritt, wird der Gewinnzuschlag für die Post anders berechnet.
Bislang orientierte sich dieser Zuschlag an Postdienstleistern in ganz Europa – künftig werden also Postunternehmen ausgenommen, die etwa wie auf Malta oder Zypern sehr klein sind oder wie in Rumänien reine Staatsunternehmen.
Mit diesem Schritt werde eine Vergleichbarkeit hergestellt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. “Damit erhöht sich die Möglichkeit des Gewinnzuschlags.”

Nur zur Gewinnsteigerung inakzeptabel

Der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser (Linke), Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, mahnte, Portoerhöhungen seien nur dann akzeptabel, wenn die zusätzlichen Einnahmen nachweislich für bessere Arbeitsbedingungen für die Briefträger und eine bessere Qualität bei der Postzustellung verwendet würden. “Portoerhöhungen, die einzig die Milliardengewinne des Postkonzerns steigern, sind inakzeptabel.”