Viele Arbeitnehmer bekommen neben ihrem Gehalt von ihrem Arbeitgeber auch die sogenannten “Chèques-repas”.
In der Regel gibt es davon 18 Stück im Monat.
Die Gutscheine, eigentlich als Restaurant-Schecks für die Mitarbeiter gedacht, werden in Luxemburg aber auch gerne zum Einkaufen im Supermarkt benutzt.

Jetzt soll der Wert der Chèques-repas angehoben werden.

Das hat Finanzminister Pierre Gremenga jetzt im Rahmen einer Sitzung über die geplante Steuerreform bekannt gegeben.

Demnach sollen die Wertgutscheine von 8,40 Euro auf 10,80 Euro steigen!
Damit will die Regierung die Kaufkraft der 60.000 Bezieher dieser Gutscheine stärken.
Gremenga betonte, dass die Chèques-repas auch den Vorteil hätten, dass sie in Luxemburg ausgegeben würden.

Hintergrund:
Im Rahmen des Gesetzes vom 10. Dezember 1986 kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Mahlzeitengutscheine bieten. Die effektive Kostenbeteiligung des Arbeitgebers kann dieser als Kosten in Abzug bringen. Sie ist nicht sozialabgabenpflichtig.
Der effektive Kostenbeitrag des Arbeitnehmers ist laut Artikel 115-21 der Einkommenssteuergesetzgebung von Steuer- und Sozialabgaben befreit.
Die Steuerbefreiung wird auf den Betrag zwischen dem Durchschnittswert einer Mahlzeit in der Kantine (zurzeit gesetzlich auf 2,80 € festgelegt) und dem Dreifachen dieses Wertes (8,40 €) angewendet. Der steuerbefreite Höchstbetrag beträgt demnach 5,60 €.
Dieser Durchschnittswert einer Mahlzeit wurde jedoch seit vielen Jahren nicht mehr revidiert und liegt weit unter dem realen Wert.
Der betreffende Betrag wurde eigentlich nur ein einziges Mal im Mai 1994 angepasst (Aufwertung um 22,22 %). Bei der Einführung des Euro erfolgte eine weitere Erhöhung um 2,75 %.

Im Forum gibt es einen Thread zu dem Thema! Einfach hier klicken.