Die EU-Kommission geht gegen Steuerdeals vor. Sie hat entschieden, dass die Regierungen Luxemburgs und der Niederlande Unternehmen illegale Steuervorteile gewährten. So hätten die Niederlande es ermöglicht, dass die Kaffeehauskette Starbucks und in Luxemburg die Finanztochterfirma des Autobauers Fiat fast keine Steuern auf erwirtschaftete Gewinne zahlten. Beide Unternehmen müssen sich wegen illegaler Beihilfen nach einer EU-Entscheidung auf Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro einstellen.

Damit trifft die EU-Kommission erstmals eine Entscheidung zu sogenannten tax rulings, also Steuervorbescheiden. Mit diesen informiert die Steuerbehörde Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Dieses Verfahren an sich ist nicht rechtswidrig – die gewährten Vorteile aber schon.

Es gehe um „sehr komplexe Regelungen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dadurch seien „Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert“ worden. Dieses kann sich aus Steuergründen lohnen. Die beanstandeten Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die angemessene Steuern zahlten, sagte Vestager. Es handle sich damit um unrechtmäßige staatliche Beihilfen. Die vorteilhaften Regelungen müssen nun ein Ende finden.

Bei Fiat nimmt die EU-Kommission eine Regelung aus dem Jahr 2012 ins Visier. Die Fiat-Finanztochter Fiat Finance and Trade konnte laut EU-Kommission ihr Eigenkapital künstlich herunterrechnen und so Steuern verringern.

Bei Starbucks geht es konkret um die Starbucks Manufacturing EMEA BV. Sie verkauft und vertreibt gerösteten Kaffee und andere Starbucks-Produkte wie Becher oder Gebäck. Die Rösterei zahlte der in Großbritannien ansässigen Starbucks-Tochter Alki hohe Lizenzgebühren für Know-How, so die EU-Kommission. Dadurch werde ein großer Teil der versteuerbaren Gewinne zu Unrecht an Alki weitergereicht. Alki wiederum müsse weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Körperschaftssteuer zahlen.

Das Finanzministerium gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass man sich alle rechtlichen Schritte vorbehalte. Luxemburg habe alle internationalen Regeln eingehalten.

Ebenso wies die Regierung der Niederlande die Vorwürfe zurück, dem Unternehmen eine unrechtmäßige Vorzugsbehandlung eingeräumt zu haben,

Weitere Ermittlungen der EU-Kommission sind noch im Gange. Dabei geht es um Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und um eine belgische Steuerregelung.