Eine dreiste Masche haben sich einige Stromanbieter ausgedacht: Sie rufen Verbraucherinnen und Verbraucher an und fragen nach der Nummer des Stromzählers sowie der Kontonummer.
So beispielsweise geschehen bei einem Kunden, der bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nachhakte:
Er sei von ihm unbekannten Stadtwerken angerufen worden.
Man habe ihm erklärt, sein derzeitiger Stromversorger habe einen Auftrag erteilt, ihm ein besseres Angebot zu machen.
Dann sei er nach der Nummer seines Stromzählers und nach seiner Kontonummer gefragt worden.
Leider gab er diese unbedacht preis. Erst als er aufgefordert wurde, eine während des Telefonats an ihn verschickte E-Mail zu bestätigen, hat der Verbraucher Zweifel bekommen und das Telefonat beendet.

“So oder ähnlich läuft die Masche manch eines Stromanbieters auf Kundenfang”, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
“Am Telefon sollte man nie Details wie Zählernummer oder Kontonummer rausgeben, denn diese Informationen genügen bereits, um Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben.”

Tatsache ist: Niemand muss sich mit diesen angeblichen Verträgen abfinden.
“Verbraucher haben verschiedene Rechte, um sich zu wehren”, so Fehrenbach. Neben dem Widerruf des Vertrags kommen auch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung in Frage.

Fragen rund um Energieversorgungsverträge beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in den örtlichen Beratungsstellen.