Luxemburg hat die Mutterschafts- und der Erziehungszulage zum 1. Juni 2015 abgeschafft.
Laufende Anträge sind von der Veränderung nicht betroffen.


Erziehungszulage

Der letzte Termin an dem der Antrag auf Erziehungszulage eingereicht werden konnte, war der 31. Mai 2015.

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, so dass es keinen Anspruch auf Erziehungszulage mehr gibt für Kinder die nach dem 1. Juni 2015 geboren werden. Was die vor diesem Datum eingegangenen Anträge angeht, müssen alle Bezugsbedingungen für den Erhalt der Zulage vor deren Abschaffung erfüllt sein.


Mutterschaftszulage

Der letzte Termin an dem der Antrag auf Mutterschaftszulage eingereicht werden konnte, war der 31. Mai 2015. Die erste Hälfte der Zulage ist ab der 8. Woche vor der Geburt geschuldet, unter der Bedingung dass man ein ärztliches Attest vorweisen kann. Für die Zahlung des 2. Teilbetrags ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Für viele Familien bedeutet die Reform, dass sie in Zukunft deutlich weniger Bezüge erhalten.
Besonders der Wegfall der Erziehungszulage bedeutet mehrere hundert Euro weniger im Monat.
Alleine das Erziehungsgeld, welches für Kinder, die ab sofort geboren werden, wegefällt, betrug 485 Euro im Monat.

Wichtige Informationen zur Abschaffung dieser Zulagen gibt es auf der Website der Familienkasse CNPF.